Den eigenen Hund bestatten: Was ist möglich und erlaubt?

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Hund bestatten

Stirbt der geliebte Vierbeiner, sind viele Hundebesitzer traurig wie beim Tod eines nahen Angehörigen. Demnach ist auch der Wunsch nach einer angemessenen Bestattung des Tieres groß. Doch einfach losziehen und an vermeintlich geeigneter Stelle ein Hundegrab ausheben, geht natürlich auch nicht. Was also ist erlaubt in Deutschland und welche legalen Möglichkeiten haben Hundeliebhaber, ihren treuen Begleiter zu beerdigen?

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Zunächst einmal: Was ist verboten?

Auch wenn es mittlerweile in Deutschland verschiedene Möglichkeiten gibt, seinen Hund nach dessen Ableben beizusetzen, gelten weiterhin einige Verbote. Und das, was grundsätzlich verboten ist, regelt das sog. Tierkörperbeseitigungsgesetz.

Gab es beispielsweise eine Lieblingsstrecke bei gemeinsamen Waldspaziergängen oder hatte der Hund einen Lieblingsabschnitt im nahegelegenen Stadtpark, so könnte einem liebenden Hundebesitzer der Gedanke kommen, dem Tier eben dort seine letzte Ruhestätte zu suchen. Doch das ist leider nicht erlaubt:

  • Ein Haustier darf weder im Wald noch in einem öffentlichen Park vergraben werden.
  • Ein derartiges Vorgehen wäre eine Ordnungswidrigkeit und hätte die Zahlung eines beträchtlichen Bußgeldes (bis zu 15.000 Euro) zur Folge.

Auch darf ein Hund nicht einfach so über den Hausmüll, die Biotonne (oder den Kompost) „entsorgt“ werden. Dieser Gedanke ist für die meisten Hundebesitzer zwar ohnehin abwegig, aber man darf sich nicht täuschen, denn: Nicht wenige Haustierbesitzer wählen diesen Weg und werfen den treuen Lebensbegleiter in den Müll. Das ist jedoch nicht nur moralisch zu hinterfragen, sondern auch gesetzlich strengstens verboten.

Welche legalen Möglichkeiten zur Hundebestattung gibt es?

Wer seinen Hund in Liebe verabschieden und auf seine letzte Reise schicken möchte, kann aus verschiedenen Varianten einer individuellen und angemessenen Form der Beerdigung wählen.

Bestattung im eigenen Garten

Die wohl persönlichste und „intimste“ Form der Hundebestattung ist die Beisetzung im eigenen Garten. Grundsätzlich ist dies auch möglich. Entscheidend dabei ist allerdings die Größe des Hundes. Beim Bestatten von Haustieren im eigenen Garten gilt nämlich: Kleine Tiere wie Hamster, Meerschweinchen, Vögel & Co. können dort einfach so – ohne Genehmigung – ihre letzte Ruhe finden.

Bei Hunden sieht es aber schon anders aus. Ein Dackel würde unter Umständen ebenfalls als ein „kleines“ Tier durchgehen, bei einem Bernhardiner oder Schäferhund läge die Sachlage allerdings völlig anders. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich auf jeden Fall bei der betreffenden Kommune erkundigen, wenn man seinen Hund bestatten möchte.

Meist reicht schon ein formloser Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt. Also: Einfach sicherheitshalber bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anrufen und erfragen, welche Abteilung und welcher Ansprechpartner zuständig sind.

Auch darüber hinaus gibt es einige Aspekte, die es zu beachten gilt, wenn man seinen Hund im Garten beisetzen möchte:

  1. Das ausgehobene Grab sollte mindestens 1 bis 2 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. zu den dahinterliegenden öffentlichen Wegen haben.
  2. Auch die Tiefe des Grabes spielt eine wichtige Rolle. Das Tier sollte in der Regel mindestens 50 cm (Minimum!) tief in der Erde vergraben werden.
  3. Weiterhin ist zu beachten, den Tierkadaver in gut verrottendes Material wie zum Beispiel ein Handtuch, eine Zeitung oder Decke einzuwickeln, bevor man ihn in die Grabstelle legt.
  4. Sollte das Grundstück bzw. der betreffende Garten innerhalb eines Naturschutzgebiets oder in einem Bereich für Trinkwasserversorgung liegen, darf der Hund dort auf gar keinen Fall bestattet werden! Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot können Strafgelder von bis zu 50.000 Euro erhoben werden. Die Argumentationsgrundlage für diese strenge Regelung ist einfach und naheliegend: Durch die Leichengifte können das Grundwasser und der Boden verunreinigt werden.
  5. Auch muss es das eigene Grundstück sein, auf dem der Hund beerdigt wird. Alle Personen, die zur Miete oder Pacht wohnen, sind nicht berechtigt, über den zum Haus gehörenden Garten in diesem Sinne frei zu verfügen.
  6. Und nicht zuletzt gilt: Ist das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit wie zum Beispiel Toxoplasmose oder Tuberkulose verstorben, darf es ebenfalls nicht im Garten beigesetzt werden.

Beerdigung auf einem Tierfriedhof

Immer mehr Hundebesitzer haben eine derart starke Bindung zu ihrem Vierbeiner, dass sie sich nichts Geringeres wünschen als die offizielle Beisetzung des Tieres auf einem Friedhof. Wer diesen Weg gehen möchte, kann seinen Hund auf einem öffentlichen Tierfriedhof mit Trägerschaft durch die Gemeinde oder auf einem privat betriebenen Tierfriedhof beisetzen lassen.

Die Kosten für eine Hundegrabstelle hängen – wie bei einem menschlichen Grab eben auch – von verschiedenen Faktoren ab wie:

  • der Größe des Tieres bzw. der Grabstelle,
  • der Art des Grabmals (Einzel- oder Sammelgrab),
  • der Dauer der Liegezeit (fortlaufende Grabmiete),
  • der Ausgestaltung des Grabmales und Grabsteines,
  • der Grabpflege sowie
  • den individuellen Regelungen und Vorgaben des betreffenden Friedhofes.

Als Faustregel gilt hier: Die Kosten für die bloße Beisetzung des Hundes betragen etwa 100-300 Euro, zzgl. der Kosten für die Grabmiete mit mehreren hundert Euro und der Kosten für einen individuellen Tiergrabstein in passender Form + Grabbepflanzung etc.

Einäscherung im Krematorium

Die günstigere Variante, den eigenen Hund zu bestatten, ist die Einäscherung in einem Krematorium. Wird der Hund in Form einer Sammel-Kremierung verbrannt, belaufen sich die Kosten hier – je nach Größe des Tieres und Angebot des Anbieters – lediglich auf 130 bis 230 Euro. Eine Einzel-Einäscherung ist teurer und kostet meist zwischen 180 und 300 Euro.

Der Vorteil einer Einzelkremierung liegt auf der Hand: Man kann die Asche des Hundes im Anschluss an die Einäscherung in einer Urne mit nach Hause nehmen und diese dann bspw. im Garten vergraben. Somit muss man nicht auf ein wirklich schönes und individuelles Grabmal mit Grabstein und der entsprechenden dahinterliegenden Symbolik verzichten.

Tierkörperbeseitigung (beim Tierarzt)

Der wohl günstigste legale Weg ist über die kommunale Tierkörperbeseitigungsanlage. Dort kann man das Tier selbst hinbringen oder es – für einen Pauschalbetrag von 20 Euro – abholen lassen. Die Beseitigung an sich kostet rund 20-30 Euro. Das „Beseitigen“ des Hundes über die Tierkörperbeseitigungsanlage wäre im Übrigen auch die Vorgehensweise, die ein Tierarzt nach dem Einschläfern eines Hundes in seiner Praxis wählen würde.

Muss ein Hund eingeschläfert werden oder ist er an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben, so ist dies sicherlich ein sinnvoller Weg. Dennoch sollte sich jeder Hundebesitzer ganz klar machen, dass der Tierkadaver auf diese Weise einfach nur zerkleinert und weiterverarbeitet wird. Es handelt sich also wirklich um eine reine „Entsorgung“ der sterblichen Überreste und nicht um eine Verabschiedung eines geliebten Lebewesens.

Fazit: Eigenen Hund bestatten

Ob Bestattung vom Hund im eigenen Garten, eine Beisetzung auf einem Tierfriedhof oder das Verbrennen des Hundekadavers im Krematorium mit anschließendem Urnenbegräbnis – es gibt in Deutschland ganz unterschiedliche Möglichkeiten, seinem Hund die letzte Ruhestätte zu gewährleisten. Doch auch zu beachten gibt es einiges. Daher lohnt es sich, rechtzeitig Erkundigungen bei der öffentlichen Verwaltung einzuholen und sich weiterhin über etwaige Kosten für den Tierfriedhof, das Grabmal, den Grabstein, die Urne Gedanken zu machen.

Links

www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm?mainPage=1

1 Kommentar

  1. Meine Hündin ist mittlerweile 15 Jahre alt und ich muss mich wohl oder übel mit ihrem baldigen Tod auseinandersetzen. Deshalb suche ich nach einem Friedhof für Tiere. Es ist gut zu wissen, dass das Tier in der Regel mindestens 50 cm (Minimum!) tief in der Erde vergraben werden sollte.

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