Das Abschneiden, Scheren oder Rasieren der Tasthaare (auch Barthaare, Sinneshaare – im Fachjargon Vibrissen – genannt) aus kosmetischen Gründen ist ein unzulässiger Eingriff, der laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Tierschutzombudsstelle Wien aus aktuellem Anlass in Auftrag gegeben hatte. Diese Position wird von einem breiten Bündnis aus Tierschutz, Veterinärmedizin, Wissenschaft und Hundeverhaltensexperten unterstützt.
Tasthaare der ausgestellten Hunde bei amtstierärztlichen Kontrolle überprüft
Bei der Internationalen Hundeausstellung in Graz (IHA) waren im vergangenen Jahr im Zuge der amtstierärztlichen Kontrolle auch die Tasthaare der ausgestellten Hunde überprüft worden. In mehreren Fällen wurde das Fehlen der Vibrissen beanstandet. Das wertete das zuständige Veterinäramt als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Diese Entscheidung sorgt bis heute für rege Diskussionen unter den Hundezüchtern.
Das Vorgehen der AmtstierärztInnen vor Ort war absolut korrekt. Dass die Einschätzung der KollegInnen nun auch von unabhängigen ExpertInnen bestätigt wird, sollte den BefürworterInnen der Vibrissen-Schur zu denken geben.
sagt Barbara Fiala-Köck, Tierschutzombudsfrau in der Steiermark. Das von Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer und DDr.in Regina Binder veröffentlichte Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
Vibrissen bei Hunden aus tierschutzrechtlicher Sicht
Es wird die Auffassung vertreten, dass das Abschneiden von Vibrissen bei Hunden aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten und aus veterinärfachlicher, biologischer und tierethischer Sicht abzulehnen ist.
sagt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. Eine Position, die von den Tierschutzombudspersonen der Länder Wien, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, dem Dachverband der Österreichischen Tierschutzorganisationen „pro-tier“, der Österreichischen Tierärztekammer, der „Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde und Therapiebegleithunde“ am Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität sowie der Vereinigung Österreichischer Hundeverhaltenstrainer (VÖHT) geteilt wird. Persy:
Unseres Erachtens gibt es hier keine Zweifel: Wer seinem Hund alleine aufgrund von in Rassestandards festgelegten Schönheitsidealen die Tasthaare entfernt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Gutachten erläutert wichtige Funktion der Sinneshaare:
Vibrissen […] sind ein wichtiger Teil des taktilen sensorischen Apparats bei nahezu allen Säugetieren, außer beim Menschen.
heißt es in dem 15-seitigen Dokument. Zwar fehlt es bislang an seriösen wissenschaftlichen Studien über die Bedeutung der Vibrissen speziell für Hunde, doch
nach den anatomischen Gegebenheiten bei Hunden und nach verhaltens- und neurophysiologischen Daten anderer Säugetierarten, die mit Hunden vergleichbar sind, kann man die Hypothese aufstellen, dass es sich bei Vibrissen um Sinnesorgane handelt, die für die Tiere eine bestimmte Bedeutung bzw. Funktion haben
schreiben Winkelmayer und Binder. So wird den Tasthaaren eine wichtige Rolle etwa bei der Orientierung im Dunkeln, bei der Wahrnehmung von Umgebung und Objekten sowie bei der Kommunikation zugeschrieben.
Bundestierschutzgesetz: Wann Eingriffe verboten sind
- Laut Bundestierschutzgesetz sind Eingriffe, wenn sie nicht therapeutischen bzw. diagnostischen Zwecken oder der fachgerechten und rechtskonformen Kennzeichnung von Tieren dienen, verboten.
- Ohne eine veterinärmedizinische Indikation dürfen Eingriffe, die der Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres dienen und daher aus kosmetischen Gründen erfolgen, nicht durchgeführt werden (§ 7 Abs. 1 TschG).
Dass die Tierschutzgesetzgebung das Entfernen der Vibrissen für tierschutzrelevant erachtet, zeigt sich auch darin, dass bei Pferden das Clippen der Tasthaare um Augen, Nüstern und Maul ausdrücklich verboten ist (1. ThVO, Anlage 1). Eine unterschiedliche Bewertung der Maßnahme bei Pferd und Hund könne sachlich nicht gerechtfertigt werden, urteilen Binder und Winkelmayer im Gutachten. In Deutschland ist die Gesichtsschur bei Hunden übrigens ebenfalls verboten.
Wir hoffen im Sinne der Tiere, dass das Bewusstsein für das bestehende Verbot der kosmetischen Vibrissen-Schur unter HundehalterInnen, speziell bei den HalterInnen besonders betroffener Rassen und in den jeweiligen Verbänden, weiter zunimmt.
so Fiala-Köck. Auch sollten bei internationalen Hundeausstellungen TeilnehmerInnen aus anderen Ländern im Vorfeld explizit auf die österreichische Gesetzeslage aufmerksam gemacht werden, um hier unangenehme Situationen zu vermeiden. Persy betont:
Es muss für alle Beteiligten klar sein: Das ist keine „Pflege“, das ist kein harmloses „Frisieren“, sondern ein nicht zu rechtfertigender Eingriff am Tier.
Super das es verboten ist. Ich als Tierpflegerin kann nur sagen das ist die besste Entscheidung.
Ich suche immer noch nach dem entsprechenden gesetzlichen Beleg dafür, dass in Deutschland die Gesichtsschur von Hunden verboten ist. Können Sie dazu Angaben machen, oder handelt es sich lediglich um eine nicht belegbare Behauptung aufgrund journalistischer Ungenauigkeit?
na toll, und mein Hund weigert sich aus dem Napf zu trinken oder zu fressen, weil ihm drei Tasthaare immer wieder einwachsen und das von klein auf. Ich bin auch nicht für das bis auf die Haut abscherren, aber Ben hat mehr Lebensqualität mit gestutzen Tasthaaren, weil er dann fressen und trinken kann ohne sich weh zu tun. Es gäbe wesentlich wichtigere Themen im Tierschutz, zb die Qualzucht von Mops und co…kaum Luft bekommen, das ist Tierqälerei