von Andreas
Ja ist doch OK. Er wurde ja bereits verurteilt. Eingestellt wurde ja das Berufungsverfahren.
Er wurde damals zu 70 Tagesätzen verurteilt. Die Staatsanwalt forderte 80, der Beklagte Freispruch.
Da man ab 60 Tagesätze seinen Jagdschein verliert, ging der Beklagte in Berufung. Die Staatsanwalt ging auch in Berufung.
Berufungsverfahren wurde eingestellt, es blieb bei 70 Tagesätzen, was den Verlust vom Jagdschein bedeutet.
Warum allerdings der Beklagte die Einstellung forderte? Darüber kann man nur spekulieren. Vermutlich geht's ihm heute Gesundheitlich nicht mehr so gut und hat sich damit abgefunden den Schein zu verlieren.