FCI-VDH-Dissidenz

Von der Zuchtvorbereitung bis zur Abgabe der Welpen.

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FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Sandra

Hier mal ein Link:http://www.volcatia.de/html/fci-vdh-dissidenz.html

Was denkt ihr darüber?
Ich finde allerdings, dass der Vergleich mit dem 3.Reich ordentlich hinkt.
Zuletzt geändert von Andreas am Di 13. Nov 2012, 16:41, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Habe den Link mal anonym gestaltet.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Teilweise stimmt nicht, was dort geschrieben steht.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Spinnerminna

Ich traue mich nicht so richtig etwas dazu zu sagen, weil ich nicht weiß, was davon stimmt und was nicht.
Man hat das Gefühl, dass der Autor mithilfe der Aussagen über das Dritte Reich, die Wut der Leser auf den VDH schüren möchte. :?

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Sandra

Andreas hat geschrieben:Teilweise stimmt nicht, was dort geschrieben steht.

Richtig!
Aber wenn man selbst nicht im VDH züchtet, wundert mich diese Sichtweise nicht wirklich :eh:

Aber es gibt durchaus Hundehalter, die die Dissidenz bevorzugen.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Es ist schon nicht einfach für einen Außenstehenden diese ganzen Strukturen zu durchschauen.
Gerade für ihre Rasse, sind die Vereine zwei Dachverbänden angeschlossen. Diese sind wiederum gegenseitiges Mitglied. Wovon einer D. in der FCI vertritt.

Ein im Ausland stehender Rüde muss, wenn er hier zur Zucht zugelassen werden soll, hier ins Zuchtbuch eingetragen werden. Es reicht nicht das er im Mutterland zuchttauglich ist.

Mir ist da keine ZO bekannt, die für "Ausländer" andere Regeln definiert. Es ist auch nicht so, das die FCI vieles regelt. Die Zuchtordnung der FCI ist das absolute Mindestmaß.

Ich weiss auch nicht wo das Problem liegen soll, das wir andere Regeln haben als die Niederländer oder Engländer. Unser Zuchtwesen ist anderes Strukturiert und das steht auch nicht im Wiederspruch zur FCI. In anderen Ländern ist Hauptverband oft nur eine Registerstelle. Verbindliche Mindestzuchtordnungen einer Rassen werden sehr häufig von den Verein vorgegeben, der den Standard inne hat. Diese sind dann oftmals auch noch mal organisiert.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Sandra

Andreas hat geschrieben:Mir ist da keine ZO bekannt, die für "Ausländer" andere Regeln definiert. Es ist auch nicht so, das die FCI vieles regelt. Die Zuchtordnung der FCI ist das absolute Mindestmaß.

Ich weiss auch nicht wo das Problem liegen soll, das wir andere Regeln haben als die Niederländer oder Engländer. Unser Zuchtwesen ist anderes Strukturiert und das steht auch nicht im Wiederspruch zur FCI.

Genau.
Wenn ich mir zum Beispiel (ja sorry, damit kenne ich mich nun mal am Besten aus 8-)) die Sache mit den Border Collies in GB angucke. Wenn der Hund ISDS (International Sheep Dog Society) gezogen ist, dann ist dieser Hund nach keinem Standard gezogen. Warum? Weil die ISDS nach Arbeitsleistung züchtet und nicht nur nach dem Äußeren (bei den "Showhunden in GB gibt´s nicht mal eine Pflicht für HD-Untersuchung!). Wenn der Hund aber dementsprechende Untersuchungen hat und die deutschen "Ansprüche" erfüllt, darf auch er zur Zucht zugelassen werden.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Flatcoated

Andreas hat geschrieben:Ein im Ausland stehender Rüde muss, wenn er hier zur Zucht zugelassen werden soll, hier ins Zuchtbuch eingetragen werden. Es reicht nicht das er im Mutterland zuchttauglich ist.


Meinst du jetzt, wenn ein im Ausland zuchttauglicher Rüde in Deutschland leben und als Deckrüde angeführt werden soll, oder nur als Deckrüde (und bleibt weiterhin im Ausland wohnhaft) eingesetzt wird?

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Ein im Ausland stehender Deckrüde, der zum Zuchteinsatz in Deutschland verwendet wird. Damit meine ich z.B einen Rüden Wohnhaft in Österreich, der in Deutschland in einem deutschen Verein decken soll. Resp eine Hündin.
In den Vereinen die ich kennen, stehen auch die "Ausländer" auf hiesiger Zuchtrüdenliste und müssen auch die hiesigen Zuchtbestimmungen entsprechen.
Das heißt die müssen Prüfungen haben, die hier anerkannt werden. Und natürlich auch die hiesigen Gesundheitsanforderungen entsprechen.
Unsere, zumindest die die ich kenne, Zuchtordnungen sagen hier klipp und klar welche Anforderungen an die Elterntiere gestellt werden. Wenn es ein Deckrüde aus dem Ausland ist, darf er nur dann hier zur Zucht verwendet werden, wenn er auch diese ZO erfüllt.
Einen Klausel die da lautet, "oder in Heimatland Zuchttauglich" ist mir nicht bekannt.
Bei Rassen die hier durch mehere Vereine betreut werden, muss je nach "Sitz der Hündin" auch ein hiesiger Zuchtrüde die Zuchtordung des Vereines erfüllen in dem die Hündin ansassig ist.
Das heißt auch, ein Rüde aus dem Verein für Pointer und Setter ist nicht automatisch auch im Gordon Setter Club zuchttauglich und umgekehrt.

Wenn ich einen Rüden in Österreich sehe und würde diesen verwenden wollen, muss dieser im hiesigen Verein die Zuchttauglichkeit beantragen.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Nachtrag: Beispiel aus unserer ZO.

4.1.1 Allgemeines Es darf nur mit reinrassigen, gesunden und wesensfesten Pointern und Settern gezüchtet werden, die von der FCI anerkannte Ahnentafeln besitzen und die Bedingungen der jeweilig gültigen Zuchtzulassungsordnung des Vereins für Pointer und Setter e.V. zum Zeitpunkt ihrer Zulassung für die Zucht erfüllt haben. Voraussetzungen für alle Zuchtmaßnahmen sind:  sehr gute, den Rassen angemessene Aufzucht- und Haltungsbedingungen,  Zwingernamensschutz für den Züchter,  Erfüllung der Neuzüchterregelung (Anhang 5)  vor dem ersten Zuchtvorgang eine Bestätigung eines Zuchtwartes, dass für Pointer und Setter sehr gute Aufzuchtbedingungen gewährleistet sind (Zuchtstättenabnahme) .  bei Umzug des Züchters und bei länger als acht Jahren ruhender Züchtertätigkeit zum letzten gefallenen Wurf eine erneute Zuchtstättenabnahme  bei jeder Wurfabnahme die Überprüfung der Zuchtstätte durch einen Zuchtwart; ihm sind auf Verlangen alle in der Zuchtstätte befindlichen Hunde vorzuführen.
4.1.2 Zuchtzulassung Wie aus 4.1.1 ersichtlich, werden zur Zucht nur Hunde zugelassen, die dem Rassestandard entsprechen, die ihre rassetypische Arbeitsweise (siehe Zuchtzulassungsordnung 2.3.2) nachgewiesen haben und den daraus folgenden Anforderungen an Wesen und Konstitution genügen. Ausführungen zu den für die Zulassung zur Zucht erforderlichen Bedingungen macht die Zuchtzulassungsordnung, die als Anhang 1 Bestandteil dieser ZO ist. Die Zuchtzulassung von in der Bundesrepublik Deutschland stehenden Hunden regelt die Zuchtzulassungsordnung des Vereins für Pointer und Setter e.V.. Abweichungen hiervon kann der Hauptzuchtwart genehmigen.
Im Ausland stehende Rüden und Importrüden die unsere Zuchtzulassung erwerben wollen, müssen in allen Punkten die Bedingungen unserer Zuchtordnung und Zuchtzulassungsordnung erfüllen.
Im Einzelfall kann der Hauptzuchtwart einen Ausnahmeantrag auf Verpaarung mit einem im Ausland stehenden Rüden genehmigen, wenn dieser nicht alle Bedingungen dieser Zuchtordnung erfüllt. Dies wird im Abstammungs- nachweis vermerkt. Sonderreglungen sind zwar möglich aber selten und auch nur möglich, wenn es triftige Gründe gibt.Als Auslandsrüden gelten Rüden, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben. Im Zweifel ist der Deckrüdenhalter beweispflichtig. Rüden die sich im Besitz / Mitbesitz oder Eigentum / Miteigentum einer Person befinden, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder einen Wohnsitz in Deutschland hat, zählen nicht als Auslandsrüden und müssen die Zuchtzulassung vollumfänglich erfüllen.


Und auch im Club ist es deutlich geregelt.
c. röntgenologisch auf HD untersucht werden, auch wenn dies im betreffenden Land nicht für die Zuchtzulassung vorgeschrieben ist;
d. die Bedingungen des §5 Pkt 2.4 (HD) erfüllen
oder
e. über ein ausländisches HD-Ergebnis verfügen, welches gem. den Bedingungen der FCI (Fédération Cynologique Internationale), der OFA (Orthopedic Foundation for Animals) bzw der BVA/KC (British Veterinary Association/The Kennel Club) gefertigt wurde und das sich gemäß der jeweils gültigen Tabelle in Anhang 2 „HD-Beurteilungen im internationalen Vergleich“ mit HD A1/A2 oder B1/B2 einstufen lässt.
f. die Bedingungen des §5 Pkt. 2.5 (PRA) erfüllen.
Wird eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt, so bedarf es für den Einsatz eines ausländischen Deckrüden der Genehmigung durch den Zuchtwart.
5. Wird ein ausländischer Rüde als Zuchtpartner eingesetzt, so muss die zu belegende Zuchthündin im GSCD uneingeschränkt zuchttauglich sein. Darüber hinaus muss sie zwei verschiedene, bestandene rassespezifische Leistungsprüfungen mit dem Prädikat „sehr gut“ nachweisen, die bei einem Verein für englische Vorstehhunde gemäß dem 20-Punkte- Bewertungsschema erworben wurden.
6. Sofern der ausländische Deckrüde über rassespezifische Prüfungen vergleichbar dem FCI- Reglement verfügt, kann abweichend von §8, Pkt 5 einer Zuchtverwendung für den konkreten Fall zugestimmt werden, sofern die Hündin die Bedingungen der Zuchttauglichkeit gem. §5 der ZO erfüllt. Voraussetzung für Zulassung des ausländischen Rüden ist die Überprüfbarkeit von Prüfungsunterlagen des ausländischen Rüden. Hierfür sind vor dem Deckakt entsprechende Dokumente durch den Antragsteller beim Zuchtwart einzureichen.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Im Beispiel obigen Links mal eben beim Spaniel-Club Deutschland e.V. geschaut.
Da heißt es tatsächlich:
D) Für Rüden, die im Ausland stehen, wird die Zuchtzulassung nach den Bestimmungen des Heimatlandes des Rüden verlangt.
Betrachtet man aber die ZO im gesamten Kontext, heißt es m.E. nicht das dies ausreichend ist. Ich lese es so, das Punkt D zu den restlichen Punkten ebenfalls erfüllt sein muss, in denen es z.b heißt
Spaniel, mit denen gezüchtet werden soll, müssen
oder;
Alle zur Zucht verwendeten Cocker Spaniel, American Cocker und English Springer Spaniel sind vor dem Zuchteinsatz einer Augenuntersuchung auf PRA und Katarakt zu unterziehen.


Und noch mal Edit. Beim COCKER CLUB DEUTSCHLAND e.V.
6.Wird ein im Ausland stehender Deckrüde benutzt, so ist der Wurfanmeldung eine Ablichtung der Ahnentafel des Rüden und eine Bescheinigung des jeweiligen Zuchtbuchamtes bzw. Clubsekretariats einer von der F.C.I. anerkannten Organisation beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Rüde nach den Bestimmungen des Heimatlandes ohne Einschränkung zur Zucht zugelassen ist.

7.Die Ausführungen des Absatzes 6 gelten sinngemäß für Rüden, welche in einem anderen, dieselbe Rasse im VDH betreuenden Mitgliedsverein zum Decken zur Verfügung stehen.

8.Im Falle des Absatzes 6 und 7 gilt grundsätzlich, dass eine vom Verein des Heimatlandes anerkannte HD - Auswertung vorliegen muss. Die Ablichtung der Auswertung sowie die offizielle Bescheinigung des Clubsekretariats bzw. Zuchtbuchsamtes ist der Wurfanmeldung beizufügen. Bei Fehlen einer solchen Bescheinigung werden die Welpen in Abteilung 1a bzw. 2a des Zuchtbuches des Cocker Club Deutschland e.V. eingetragen.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon hope

Ich gehe jetzt von meiner Rasse aus.
Soweit mir bekannt ist, bräuchte der Rüde aus dem Ausland NUR die ZZL aus dem Ausland. Heißt wenn dort HD keine Pflicht ist, könnte ich ihn dennoch verwenden.


Ich wäre ja generell dafür die ZZL Untersuchungen in jedem FCI Land gleich verpflichtend zu machen.
Aber das ist halt leider wunschdenken...

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Ich will jetzt mal nicht behaupten, das es grundsätzlich hier so gehandhabt wird. Es wird sicher den einen oder anderen Verein geben, der sich mit der Zuchtzulassung des Heimatlandes zufrieden gibt. Dennoch ist die Aussage aus dem Link nicht ganz korrekt und soll wohl auch den Eindruck erwecken das im allgemeinen so üblich ist.

Zu beachten gilt auch, das die Rahmenzuchtordnung des VDH, Vereine ganz klar dazu auffordert und auch verpflichtet, das Zuchtvereine verbindlichen Untersuchungs- und Bekämpfungsprogrammen haben. Was eigentlich sehr deutlich sein sollte.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon hope

Doof ist auch, wenn man so wie hier in Österreich die CEA bekämpfen muss und dann im Ausland kaum Rüden getestet sind....oder die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden.

Ich hab das Glück nen freien Rüden zu haben....aber für andere ist das schon doof.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Ich hatte gestern Abend noch einige ZO studiert und habe keine gefunden, die sich explizit mit dem aus dem Mutterland zufrieden gibt. Bei allen wurde Gesundheitliche "Gutachten" eingefordert. Viele schreiben auch das die Zuchtzulassung aus dem Heimatland vorliegen muss. Diese ist erforderlich als Nachweis, das der Hund keine Zuchtspeere hat. Man will ja auch wissen, ob der Rüde im Heimatland in Ordnung ist.
Das es so ist, das es egal ist ob der Hund Untersuchungen hat oder nicht, konnte ich keiner Zuchtordnung entnehmen.
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, das sich ein einigermaßen denkender Züchter auf so einen Rüden einlassen würde.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Daphne

Ich hatte mal Interesse an einem im Ausland stehenden Rüden. Da vieles gesagt wurde, jeder was anderes habe ich einfach auf der ZBS meines ZV's angerufen und die konkrete Aussage war, der Rüde braucht, damit er meine Hündin decken darf, die Untersuchungen, die ein in D stehender RÜde auch haben muss.
Heisst für mich im Klartext, wenn dort keine Patelle z.B. verlangt wird, dann muss der Rüde das noch untersucht bekommen, damit er meine aus D kommende Hündin decken darf.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Flatcoated

Andreas hat geschrieben:Ein im Ausland stehender Deckrüde, der zum Zuchteinsatz in Deutschland verwendet wird. Damit meine ich z.B einen Rüden Wohnhaft in Österreich, der in Deutschland in einem deutschen Verein decken soll. Resp eine Hündin.
In den Vereinen die ich kennen, stehen auch die "Ausländer" auf hiesiger Zuchtrüdenliste und müssen auch die hiesigen Zuchtbestimmungen entsprechen.
Das heißt die müssen Prüfungen haben, die hier anerkannt werden. Und natürlich auch die hiesigen Gesundheitsanforderungen entsprechen.
Unsere, zumindest die die ich kenne, Zuchtordnungen sagen hier klipp und klar welche Anforderungen an die Elterntiere gestellt werden. Wenn es ein Deckrüde aus dem Ausland ist, darf er nur dann hier zur Zucht verwendet werden, wenn er auch diese ZO erfüllt.
Einen Klausel die da lautet, "oder in Heimatland Zuchttauglich" ist mir nicht bekannt.
Bei Rassen die hier durch mehere Vereine betreut werden, muss je nach "Sitz der Hündin" auch ein hiesiger Zuchtrüde die Zuchtordung des Vereines erfüllen in dem die Hündin ansassig ist.
Das heißt auch, ein Rüde aus dem Verein für Pointer und Setter ist nicht automatisch auch im Gordon Setter Club zuchttauglich und umgekehrt.

Wenn ich einen Rüden in Österreich sehe und würde diesen verwenden wollen, muss dieser im hiesigen Verein die Zuchttauglichkeit beantragen.


Zja, in Ö ist es aber anders...
Denn hier reicht es wenn der ausländische Rüde die ZO des Landes wo er steht, erfüllt.
Und wenn diese ZO lockerer ist als die österr. so darf er dennoch verwendet werden, da er die ZO im eigenen Land erfüllt!
Bsp. Wir haben Patella-Untersuchungspflicht, nehme ich einen schwedischen Rüden, wo diese Untersuchung nicht Pflicht ist, und es der Rüde auch nicht hat, darf ich ihn dennoch problemlos verwenden.

Ebenso glaube ich auch nicht das es ganz Deutschland betrifft, denn ich kenne einige deutsche Züchter, die einen ausländischen Rüden gewählt haben, der NICHT die deutsche Zuchtordnung erfüllt hätte, da Untersuchungen gefehlt hätten. Aber, sie mussten vom Club genehmigt werden, und erscheinen somit unter den "Freigestellten Ausländischen Deckrüden". Dennoch... sie müssen NICHT die deutsche ZO erfüllen!
Somit wird es wohl Rasseclubabhängig sein, ob der Rüde - der im Ausland steht - die deutsche ZO erfüllen muss, damit ein deutscher Züchter diesen verwenden darf!

Ps.: (Nachtrag) ich kann hier natürlich nur von meiner Rasse sprechen...

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Die meisten Vereine haben Möglichkeiten hier von Regeln, im Ausnahmefall abzuweichen. Davon wurde wohl offenbar auch gebrauch gemacht.

Ich schau mir mal die Zo genauer an.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Hab mal eben geschaut. Im DRC ist es deutlich geregelt, was der "Ausländer" benötigt.
Bsp. für deine Rasse.

Wurde ein ausländischer Rüde noch nicht im DRC zur Zucht eingesetzt, so hat der Züchter dem Zuchtwart und der Geschäftsstelle zusammen mit dem Deckschein die Unterlagen des
Rüden (Ahnentafel, HD, und gegebenenfalls entsprechende Bescheinigungen, die eine Auflage der Hündin erfordert, sowie einen gültigen Augenuntersuchungsbefund, Prüfungen etc.) vorzulegen. Wurde bei der Zuchtzulassung eine Auflage erteilt, ist der Züchter verpflichtet, die Auflagen strikt zu beachten. Für die Einhaltung der Zuchtbestimmungen ist der jeweilige Züchter selbst verantwortlich. Rüden aus anderen FCI- oder FCI-anerkannten Vereinen, die im DRC infolge eines auf der Grundlage der DRC-Zuchtordnung festgestellten Zucht ausschließenden Fehlers eine Zuchtzulassung nicht erhalten würden oder erhalten haben, können auch dann nicht zur Zucht im DRC verwendet werden, wenn sie in einem anderen in- oder ausländischen Zuchtverein eine Zuchtzulassung erhalten haben oder anderweitig zur Zucht verwendet worden sind, es sei denn, sie bestehen die in der DRC-Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung beziehungsweise Oberbegutachtung.

Für deutsche und ausländische Hunde gilt: Der Hund muss eine der vorstehend genannten Prüfungen oder eine vom DRC anerkannte in einer Liste aufgeführte Jagdprüfung bestanden haben.


Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Ich finde es ist beim DRC deutlich genug, das die Zuchttauglichkeit im Ausland nicht ausreichen ist. Der Rüde muss hier entsprechende Nachweise erbringen.

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Flatcoated

Zumindest ein Deckpartner benötigt eine jagdl. Prüfung.
Gesundheitliche Ergebnisse reichen - wie es in dem Land wo der Rüde steht, für die ZZL vorgeschrieben ist. ;)

Re: FCI-VDH-Dissidenz

Beitragvon Andreas

Das steht aber in der ZO anders. :?
Rüden aus anderen FCI- oder FCI-anerkannten Vereinen,die im DRC infolge eines auf der Grundlage der DRC-Zuchtordnung festgestellten Zucht ausschließenden Fehlers eine Zuchtzulassung nicht erhalten würden oder erhalten haben, können auch dann nicht zur Zucht im DRC verwendet werden, wenn sie in einem anderen in- oder ausländischen Zuchtverein eine Zuchtzulassung erhalten haben oder anderweitig zur Zucht verwendet worden sind, es sei denn, sie bestehen die in der DRC-Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung beziehungsweise Oberbegutachtung.


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