Was ist angestrebt?
Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3
und 4 des Bundeswaldgesetzes und der nachfolgenden Absätze 2 bis 4 betreten.
[…]
auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald. Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.
Was bedeutet das?
Spaziergänger Radfahrer Reiter und natürlich Hundehalter, dürfen nur noch auf befestigten Wegen den Wald betretet, die von gewöhnliches Pkw`s befahren werden können.
Das Betreten von „Waldpfaden“ ist zukünftig untersagt.
Es bedarf einer gesonderten Erlaubnis des Eigentümers zum Radfahren oder Reiten auf „Waldpfaden“
Was ist angestrebt?
Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht
ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung
des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist.
Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige
Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. Einer
Zustimmung bedürfen insbesondere
[…]
die Durchführung organisierter Veranstaltungen, wenn bestimmte Flächen oder
Einrichtungen beansprucht werden sollen und nach Art und Umfang der Veranstaltung
sowie den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes zu
erwarten ist oder eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung verfolgt wird,
Was bedeutet das?
Künftig müssen z.B. Hundeschulen usw. eine Genehmigung einholen.
Veranstaltungen von z.B, Vereinen bedürfen einer Genehmigung.
http://www.wildundhund.de/r30/vc_conten ... ntwurf.pdf