Höhere Hundesteuer für Bordeauxdogge und Mastiff rechtmäßigGemeinden in Baden-Württemberg dürfen Hunde der Rassen Bordeauxdogge und Mastiff wegen ihrer Gefährlichkeit erhöht besteuern. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Damit blieb die Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolglos, das ihre Klage gegen den Hundesteuerbescheid einer Gemeinde abgewiesen hatte.
http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Ba ... s14051.htm
Damit dürfte das Urteil ein weiterer herber Schlag für uns Hundehalter darstellen, da weiter auch das Gericht entschied, das höherer Steuern für einzelne Rassen nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen.
Man kann nur hoffen, das irgendwann eine höhere Instanz anders urteilen wird.
Gericht verneint Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz durch erhöhten Steuersatz
Der höhere Steuersatz für Hunde der Rassen Bordeauxdogge und Mastiff verletze auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Mit diesem sei es vereinbar, wenn solche Hunderassen erhöht besteuert würden, denen wegen bestimmter Merkmale wie ihrer Größe oder ihrer Beißkraft ein abstraktes Gefahrenpotential zuzusprechen sei.