Völlig unverständlich bei diesem Gesetz ist für mich, daß man den Sachkundenachweis auch mit einem fremden Hund machen kann.
Als Beispiel: Müsste ich mit Raya, der Sennenhündin, 25kg, sowas machen, ich könnte es wohl mit geschlossenen Augen (überspitzt gesagt) bestehen. Ganz anders mit 70kg Dogge, der andere Rüden absolut nicht ab kann. Mit ihm muß ich als Hundehalter ganz anders umgehen und deutlich mehr Konsequenz und Vorsicht walten lassen als mit der mit alles und jedem verträglichen 25kg Hündin.
Was die von THT angesprochenen Kontrolle betrifft, genau dies war anfangs bei uns in der Schweiz auch ein Problem. Da gabs ein Gesetz, aber keiner kontrollierte es. Inzwischen verlangen aber fast alle Gemeinden einen Nachweis über den absolvierten Kurs bei der Anmeldung für die Hundesteuer. Wer den Hund nicht bei der Gemeinde anmeldet, könnte da natürlich durchrutschen. Da die Chippflicht aber schon länger besteht, achten auch TAs darauf. Wird der Hund dann doch gechippt, wird er hierzulande auch automatisch in ein schweizweites Register eingetragen, die Gemeinden können diese Daten abfragen (was sie auch regelmässig tun) und schreiben Hundebesitzer, deren Hund im Ort lebt, aber bei der Gemeinde nicht angemeldet ist, auch schnell mal an (schon um die Hundesteuer einzutreiben). Und hierbei kommt dann sehr bald raus, ob jemand mit seinem Hund den oblig. Sachkundenachweise gemacht hat oder nicht.
Ein solches Gesetz ist also nur so gut wie der, ders kontrolliert. Und mir scheint, da hat Nds noch eine Aufgabe vor sich