Hallo,
weiß jemand (ist ggf. wohl je nach Bundesland verschieden) etwas Genaues über ein Mindestalter für das Ausführen von Hunden? Man müsste wohl unterscheiden ob es eine gesetzliche Grenze gibt oder ob die Hundehaftpflicht bei Schadensfällen nicht bezahlt. Und bei den Hunden wird dann wohl auch noch nach Größe/Gefährlichkeit unterschieden, was ich bisher so gehört habe. Mich interessiert speziell Rheinland-Pfalz, aber andere Bundesländer sind für andere hier bestimmt auch von Interesse.
Ich meine jetzt ausdrücklich nicht, ob man es für sinnvoll hält, ab welchem Alter ein Kind/Jugendlicher einen Hund alleine ausführt, das würde eine endlose Diskussion geben, meiner Meinung nach muss das jeder selbst wissen, abhängig von Kind, Hund und Spazierweg ...
Grüße aus der Eifel
Rolf