Hallo Lisa,
herzlich willkommen im Forum.
Der §11 TschG ist Pflicht für jeden gewerblich arbeitenden Hundetrainer und Hundeausbilder. Diese Regelung betrifft keine Ehrenämtler (also im Verein tätigen Trainer und sonstige Trainer die kein Geld für ihre Tätigkeit verlangen) und keine Angestellten (da ist es ausreichend, wenn der Inhaber den 11er hat). Was würde denn bei dir zutreffen?
Die Anforderungen sind vom VetAmt zu VetAmt völlig unterschiedlich. IdR bist du mit der Zertifizierung der Tierärztekammer oder der Ausbildung beim BHV/IHK auf der sicheren Seite. Wenn du das nicht hast, hängt es vom VetAmt ab, ob sie deine Ausbildung und besuchten Seminare anerkennen. Meist ist es aber so, dass du dann eine Prüfung durchlaufen musst. Die ist aber auch sehr unterschiedlich. Da ist dein VetAmt der beste Ansprechpartner. Manche möchten einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung, manchen genügt ein Fachgespräch und manche schauen sich einfach nur dein Training an. Frag nach was sie verlangen-das müssen sie dir mitteilen.