Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

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Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Andreas

Das Oberlandesgericht Celle entschied das Halter auch für Schäden die der eigene Hund anrichtet haften muss, auch wenn der Halter nicht eingreifen kann.
Im konkreten ging es hierbei um einen Fall, bei dem ein Hund beim Aufwachen nach einer Narkose in der Tierklinik, einen Tierarzt in die Hand biss. Dieser machte Schadenersatzansprüche geltend und bekam vor dem Oberlandesgericht (Az.: 20 U 38/11) Recht.

Quelle: http://www.focus.de/wissen/natur/tiere- ... 49579.html

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Wobei ich das schon ein starkes Stück finde. Genauso damals bei dem Fall von Heike. Man muss doch damit rechnen, dass gerade nach einer OP wenn die Narkose nachlässt ein Tier unberechenbar sein kann. Ich weiß wie Menschen sein können, wenn sie aus der Narkose aufwachen....Aber das ist halt mal wieder typisch.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Andreas

Man sollte eigentlich erwarten könne, das gerade Tierärzte bzw Tierkliniken die Erfahrung und das Wissen dazu haben. Ich kann das Urteil daher nicht wirklich nachvollziehen.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Genau deshalb kann ich es auch nicht verstehen. Irgendwo ist es ja auch ein Berufsrisiko

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Andreas

Berufsrisiko würde ich jetzt so nicht sagen, aber auf Grund von Erfahrung und Ausbildung sollte man erwarten, das sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Das würde ich auch anhand der Unfallverhütung voraussetzen. Daher sehe ich eher eine Eigenverantwortung.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Naja, irgendwo ist es auch ein Berufsrisiko. Wenn ich Tiere behandel oder pflege, muss ich einfach damit rechnen, dass hier IMMER irgendetwas passieren kann.
Wenn ich im Büro arbeite und da eine Lampe mir auf den Kopf fällt, ist das natürlich kein Berufsrisiko, denn damit kann man nicht rechnen. Da Tiere aber unberechenbar sind und das auch grad nach einer Narkose, kann ich doch nicht unbedarft da ran gehen.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Sandra

Ich kann es auch nicht nachvollziehen....aus den von euch schon beschriebenen Gründen!

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon montefix

Krass.. Was hätte die Besitzerin denn tun sollen? Sie war doch gar nicht da... :crazy: Immerhin ist das Gericht so nett und lässt sie nur einen Teil des entstandenen Schadens tragen.. Nee, hab ich kein Verständnis für! Man kann das "in Obhut geben" bei einer anderen Person meiner Meinung nach nicht mit der Übergabe an einen Tierarzt zur Operation vergleichen!

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Laut dem Gerichtsurteil müsste ich somit drauf bestehen, dass ich bis kurz vor der OP und danach bei meinem Hund bleiben darf. Denn, um einer Schadensersatzklage aus dem Weg zu gehen, muss ich somit immer dabei sein :roll:

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Gismo

Auch ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen....
Zumal die Besitzerin ja noch nicht einmal mit anwesend war. Jeder Tierarzt sollte die Risiken kennen, ansonsten hat er in meinen Augen etwas den Beruf verfehlt.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Feiticeira

Ich kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Dass ein Hund in der Aufwachphase immer eine potentielle Gefahr darstellen kann, ist doch bekannt. Die Besitzerin war nicht dabei, der Hund war voll gedröhnt-was erwartet man da? Ich verstehe es nicht. Was kommt als nächstes? Muss ich Schmerzensgeld zahlen wenn meine Katze den Ta kratzt? :crazy: Und sieht die Konsequenz wie Meli schon sagte dann so aus, dass man vor und nach der OP beim Hund bleiben muss? In der Regel darf man das ja noch nicht einmal. Ich kapier es nicht.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Trini

Melimaus hat geschrieben:Laut dem Gerichtsurteil müsste ich somit drauf bestehen, dass ich bis kurz vor der OP und danach bei meinem Hund bleiben darf. Denn, um einer Schadensersatzklage aus dem Weg zu gehen, muss ich somit immer dabei sein :roll:


Und das ist gar nicht immer möglich. In Gießen kommt der Halter im Normalfall gar nicht in den Patientenbereich.

Mal ganz allgemein gefragt, gibt es für TÄ nicht auch eine Berufsgenossenschaft? Eigentlich halte ich Bisse - egal ob Hund, Katze oder andere Tiere - beim TA schon für ein normales Berufsrisiko. Gerade kranke Tiere reagieren ja doch häufig völlig anders. Mich würde interessieren, wie es im gleichen Fall mit dem Biss einer Katze gelaufen wäre.

LG
Martina

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon SmilingKid

Merle hat die Tierärztin gebissen als sie nach dem Unfall geröngt wurde. Die hat mich auch gleich gefragt ob ich versichert sei, aber hat sich nicht mehr gemeldet

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Warst du dabei, oder passierte es auch, als sie alleine mit dem Hund war?

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon SmilingKid

Es war folgender Maßen. Sie nahm den Hund, ging mit ihm in den Röntgenraum, ich sagte ich warte kurz draußen bzw. muss kurz an die Luft weil ich vor Schock fast umgefallen wäre. Kaum war ich zur Tür draußen schrie sie am Spieß wie ich denn auf die Idee käme jetzt gerade zu gehen, der Hund hätte gebissen. War aber nur nen kleiner Piekser am Daumen und sie hat gleich nen Pflaster drauf gemacht :haare

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Als Tierarzt sollte ich doch einen Hund handeln können. Man hat doch auch Helfer, die das Tier fixieren können :roll:

Wäre ja so, wenn Millan, der die Tiere ja schon teilweise absichtlich in die Ecke treibt, bei jedem Biss Schadensersatz haben wollte. :denken:

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon sand

Lest noch einmal genau: Der Tierarzt wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Bekommen hat er aber nur einen Teil des Schadensersatzes.

Von einem Bußgeld, also eine Strafe für unverantwortungsvolles Handels der Halterin, ist gar nicht die Rede. Die Halterin hätte nicht anders handeln können, das hat weder der Tierarzt noch der Richter bestritten.

Aber ein Schaden ist trotzdem entstanden, und dann ist immer die Frage, wer ihn bezahlt. Wenn in unserer Stadt jemand auf den glatten Gedenksteinen, die in der Fußgängerzone eingelassen sind, ausrutscht, zahlt auch die Stadt die medizinische Behandlung. Das ist kein Strafgeld, sondern sie übernimmt die Kosten, die durch ihre gefährlichen Gegenstände entstanden sind.

Wenn ein Kind hinfällt und dabei eine Vase umwirft, ist das auch nicht die Schuld den Kindes oder der Eltern, aber es zahlt trotzdem die Versicherung der Eltern und nicht die des Vasenbesitzers.

Und so ist es offenbar auch beim Hund.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

sand hat geschrieben:Wenn in unserer Stadt jemand auf den glatten Gedenksteinen, die in der Fußgängerzone eingelassen sind, ausrutscht, zahlt auch die Stadt die medizinische Behandlung. Das ist kein Strafgeld, sondern sie übernimmt die Kosten, die durch ihre gefährlichen Gegenstände entstanden sind.


Das ist so nicht richtig. Nur wenn nicht gestreut wurde. Mein Schwiegervater ist ausgerutscht, es war aber geräumt und er saß sozusagen auf seinem "Schaden".

sand hat geschrieben:Wenn ein Kind hinfällt und dabei eine Vase umwirft, ist das auch nicht die Schuld den Kindes oder der Eltern, aber es zahlt trotzdem die Versicherung der Eltern und nicht die des Vasenbesitzers.


Erst ab einem gewissen Alter zahlt die Versicherung, davor (ich glaub ab 7 Jahren) bleibt der "Geschädigte" auf seinem Schaden sitzen, außer die Eltern hab die Aufsichtspflicht grob verletzt, dann müssen diese zahlen. So war es auf jeden Fall früher, als meine Tochter noch klein war

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Andreas

Wenn ich mich früher auf der Arbeit an einer Maschine verletzt habe, hat auch der Hersteller keinen Schadensersatz geleistet. Wüste auch nicht, das mir jemals die Mercedes oder MAN was gezahlt hat.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

An der Arbeit bist du über die Berufsgenossenschaft abgesichert Andreas

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Andreas

Ja und die gibt es für Klinken und Tierarztpraxen nicht?
Zu meiner Zivi-Zeit war ich auch gegen Berufsunfälle abgesichert.
Für mich stellt sich der Fall immer noch als Arbeitsunfall dar.

Für mich ist es deswegen Unverständlich da ich als Eigentümer einer Sache nur Unfälle vermeiden kann, wenn ich die Kontrolle darüber ausübe. Im besagten Fall, war der Arzt "Eigentümer".

Was wir hier haben ist schlicht ein Fall von "Gefährdungshaftung". Man haftet Grundsätzlich schon dann, wenn einem eine Sache gehört die darunter fällt. Und das sind eben nun mal auch Hunde.
Ist halt bescheuert, aber man ist quasi schuldig weil einem der Hund gehört.

Re: Wenn der Hund den Tierarzt beißt muss der Halter haften

Beitragvon Melimaus

Andreas hat geschrieben:Ja und die gibt es für Klinken und Tierarztpraxen nicht?
Zu meiner Zivi-Zeit war ich auch gegen Berufsunfälle abgesichert.
Für mich stellt sich der Fall immer noch als Arbeitsunfall dar.


Ah darauf wolltest du hinaus. Die sind bestimmt auch abgesichert. Kliniken auf jeden Fall.

Ist ja glaub ich auch so, wenn sich jetzt ein Arzt bei einem Patientin mit Hep C ansteckt und dieser Kenntnis darüber hatte. Dann ist das auch ein Arbeitsunfall und nicht der Patient oder dessen Versicherung haftet. Ich glaube, wenn es verschwiegen wird ist es was anderes (wenn der Patient aber selber nichts wusste, sieht die Sachlage auch wieder anders aus). Ist halt alles komplex...


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