sand hat geschrieben:Wenn in unserer Stadt jemand auf den glatten Gedenksteinen, die in der Fußgängerzone eingelassen sind, ausrutscht, zahlt auch die Stadt die medizinische Behandlung. Das ist kein Strafgeld, sondern sie übernimmt die Kosten, die durch ihre gefährlichen Gegenstände entstanden sind.
Das ist so nicht richtig. Nur wenn nicht gestreut wurde. Mein Schwiegervater ist ausgerutscht, es war aber geräumt und er saß sozusagen auf seinem "Schaden".
sand hat geschrieben:Wenn ein Kind hinfällt und dabei eine Vase umwirft, ist das auch nicht die Schuld den Kindes oder der Eltern, aber es zahlt trotzdem die Versicherung der Eltern und nicht die des Vasenbesitzers.
Erst ab einem gewissen Alter zahlt die Versicherung, davor (ich glaub ab 7 Jahren) bleibt der "Geschädigte" auf seinem Schaden sitzen, außer die Eltern hab die Aufsichtspflicht grob verletzt, dann müssen diese zahlen. So war es auf jeden Fall früher, als meine Tochter noch klein war