“Tierrettungsfahrt” verstößt gegen Tierschutzgesetz; Gericht zweifelt an „Tötungsstation“
Freiburg (aho) – Das VG Freiburg hat die Klage einer Tierschutzorganisation mit Urteil vom 16.05.2012 (2 K 972/10) abgewiesen, die sich gegen verschiedene Maßnahmen des Veterinäramtes des Landratsamts Offenburg nach Kontrolle eines Tiertransportes richtete.
Die Klägerin ist eine Tierschutzorganisation, die u. a. sog. „Tierrettungsfahrten“ von Südeuropa nach Deutschland durchführt und Hunde in verschiedene deutsche Tierheime und zu Tierschutzvereinen (zur Weitervermittlung) bringt. Bei einem Transport im September 2009 von Portugal aus wurde ein Kleinlaster, in dem sich 43 Hunde in Boxen befanden, wegen Überladung von der Autobahnpolizei im Bereich Rust angehalten. Die hinzu gerufene Amtstierärztin ordnete an, die Tiere zur Tierherberge Offenburg zu bringen, damit sie dort entladen und bis zum Abtransport in einem verkehrssicheren Fahrzeug mit Wasser und Futter versorgt würden. Außerdem wurden verschiedene veterinärrechtliche Untersuchungen durchgeführt sowie der seuchenrechtliche Status der Tiere geprüft. Später zog das Landratsamt Ortenaukreis die Klägerin zum Ersatz der Kosten i. H. v. 457,– € für die vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere im Tierheim heran.
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