Wir rufen regelmäßig und eindringlich unter anderem auf unserem Hundeportal und Facebook-Seite dazu auf, ja keine Hunde während dieser Hitze im Auto zu lassen. Trotzdem passieren leider weiterhin Fälle wie dieser, am 1. August 2013 in Neckartenzlingen:
In Neckartenzlingen im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, verstarb ein acht Monate alter Bull-Mischling an einem Hitzeschlag, nachdem er mindestens eine halbe Stunde im Auto in der prallen Sonne zuwarten musste.
Die 24-jährige Halterin ließ ihre beiden Hunde – den jungen Bull-Mischling und einen Boxermischling – in ihrem Fahrzeug, welches in der prallen Sonne stand, zurück, um die Tochter eines Bekannten zu einem Badeausflug abzuholen.
Die beiden Mischlingshunde mussten mindestens eine halbe Stunde im Auto warten, ehe die Besitzerin zurückkehrte. Sie erlitten einen Hitzeschock. Der erst acht Monate alte Bull-Mischling war bereits bewusstlos.
Die Tierrettung wurde informiert. In der Zwischenzeit kühlten die Frau und ihr Freund die Hunde mit Wasser. Beide Hunde wurden in eine Tierklinik gebracht, der Bull-Mischling konnte jedoch nicht mehr gerettet werden und verstarb.
Weiterer Todesfall in Ledeburg, Hannover:
Nur drei Tage später, am Sonntag, den 4. August 2013, verstarb ein weiterer Hund qualvoll an einem Hitzeschlag. Der Schäferhund-Mischling war im Kofferraum eines Kombis in Hannover in Ledeburg eingesperrt. Passanten entdeckten den winselnden Hund und alarmierten Feuerwehr und Polizei.
Der Autobesitzer kehrte noch vor dem Eintreffen der Beamten zum Wagen zurück, und öffnete den Kofferraum. Für den Hund kam jedoch jede Hilfe zu spät, er war bereits tot.
Laut einer 44-jährigen Zeugin, erklärte der junge Mann, nicht gewußt zu haben, dass der Familienhund im Auto war. Er muss sich wegen Sachbeschädigung (Tiere sind vor dem Gesetz Sachen) und Veletzung des Tierschutzgesetzes verantworten.
[box type=“note“]Achtung: Wenn euch ein Hund im Sommer im Auto auffällt, zögert nicht die Polizei zu rufen, damit diese den Hund aus seinem tödlichen Gefängnis befreien kann. Selbiges gilt auch für Babys, die schön öfter im Auto gelassen wurden und so mit dem Leben bezahlen mussten.[/box]
Foto: Symbolfoto unserer Aktion „Im Sommer keinen Hund im Auto lassen“
Sachbeschädigung? Das träfe zu, wenn er einen fremden Hund im Auto eingesperrt hätte. Beim eigenen Hund ist es keine Sachbeschädigung, sondern ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.