Ende 2012 beschlagnahmte das Veterinäramt Recklinghausen 46 Hunde bei einem Foxterrier-Züchter in Oer-Erkenschwick. Die Foxterrier waren auf dem Hof in keiner tierschutzgerechten Weise untergebracht.
Auch Friedrich-Wilhelm Schöneberg, Präsident des Deutschen Foxterrier-Verbandes, bestätigte, nachdem er sich mit dem Fall intensiv auseinander gesetzt hatte:
Die Amtstierärztin hat vollkommen richtig gehandelt.
Die Hunde wurden auf die umliegenden Tierheime und Pflegestellen verteilt, ein Großteil der Hunde kam in das Tierheim Recklinghausen. 36 Foxterrier sollten nun im Tierheim Recklinghausen versteigert werden. Warum versteigern und keine normale Vermittlung?
Da die Hunde nur beschlagnahmt wurden, ist nach wie vor der Eigentümer der Züchter. Der Züchter jedoch stimmt einer normalen Vermittlung des Tierheims nicht zu. Auch wenn, sowohl das Tierheim sowie das Veterinäramt Recklinghausen diesen Weg bevorzugt hätten. Deshalb blieb nur die Versteigerung. Die Versteigerung hätte vollständig in der Verantwortung des Veterinäramts Recklinghausen gelegen.
[box]Gesetzlicher Hintergrund:
Die Versteigerung geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW. Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die „Verwertung“ sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese „Verwertung“ zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall.
Quelle: www.doggennetz.de[/box]
Die Versteigerung war für Montag, 06.05.13 ab 13.00 Uhr angesetzt. Dies löste bei vielen Tierschützen, aber auch in der Bevölkerung ein riesen Aufruhr aus.
Gestern gab nun der Landrat von Recklinghausen bekannt
Die Versteigerung wird abgesagt!
Durch die Entwicklungen in den letzten Tagen ist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen zu dem Schluss gelangt, dass nunmehr nach heutigem Stand kein reibungsloser und ordnungsgemäßer Ablauf ohne weitere Nachteile für die Tiere zu garantieren ist.
Für das Veterinäramt stand immer das Wohl der Tiere an erster Stelle. Trotzdem muss sich die Behörde, die zuständig für den Tierschutz ist, auch rechtlich im sauberen Rahmen bewegen. Die Behörde ist froh, dass nun die Foxterrier, die im Tierheim Recklinghausen und in den anderen Tierheimen und Pflegestellen untergebracht sind, wie andere Tierheim-Tiere vermittelt werden können.
so Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts.
Das Veterinäramt beabsichtigt dem Tierheim Recklinghausen die Foxterrier zur Vermittlung zu überlassen. So hätte das Tierheim auch die Chance, noch intensiver darauf zu achten, dass die Hunde an Personen vermittelt werden, die ihnen ein gutes, dauerhaftes Zuhause bieten, und dafür sorgen, dass sie artgerecht gehalten werden.
Titelbild Symbolfoto für Hunde im Tierheim