Ein zuckersüßer Blick, wuscheliges Fell und ein herzerwärmendes Jaulen. Hundewelpen öffnen jedes Herz – und auch nahezu jedes Portemonnaie. Doch Vorsicht ist geboten, wenn es um den Kauf von Welpen geht. Denn die gestiegene Nachfrage nach Jungtieren hat – nicht nur zu Pandemiezeiten – auch die Geschäftstüchtigkeit von unseriösen Verkäufern auf den Plan gerufen. Damit des einen Freud‘ nicht des anderen Leid‘ ist, möchte die Polizei Mettmann aufgrund eines aktuellen Falls auf die Besonderheiten beim Kauf eines Tieres aufmerksam machen.
Bereits im Juli hatte sich eine 53-jährige Ratingerin über ein Internetportal für den Kauf eines Malteser-Welpen entschieden. Im Rahmen einer telefonischen Kontaktaufnahme einigte sich die Ratingerin mit dem Verkäufer auf einen vierstelligen Verkaufspreis und einer Übergabe des Welpen an ihrer Wohnanschrift. Am 30. Juli 2021 erschien der vermeintliche Verkäufer mit einem Welpen, welcher jedoch nicht dem Aussehen aus der Verkaufsannonce entsprach. Aufgrund der anhaltenden Fragen der Käuferin brach der Verkäufer die Verkaufsverhandlung ab und versuchte mitsamt dem Welpen zu fliehen. Die 53-Jährige nahm daraufhin den Hund aus dem Fahrzeug und informierte die Polizei, während der Verkäufer in unbekannte Richtung floh.
Die Polizeibeamten stellten fest, dass der Hundewelpe augenscheinlich aus Mazedonien eingeführt worden war. Zwar lag ein in diesem Fall notwendiger EU-Heimtierausweis vor, jedoch stimmten die Angaben in dem Ausweis nicht mit den Daten des gechippten Welpen überein. Weitere Ermittlungen begründeten den Verdacht, dass der Malteser-Welpe viel zu früh von seiner Mutter getrennt und nach Deutschland eingeführt worden war. Laut dem Tiergesundheitsgesetz müssen nach Deutschland eingeführte Tiere gegen Tollwut geimpft sein. Welpen kann diese Impfung erst nach der 12. Lebenswoche verabreicht werden.
Weiteren Malteser-Welpen im Zuge der Ermittlungen gefunden
Die Beamten leiteten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie wegen des Verstoßes gegen §31 Tierschutzgesetz gleich mehrere Strafanzeigen ein und führten Ermittlungen an der Halteranschrift des von dem Verkäufer geführten Fahrzeuges durch. In dessen Wohnung machten die Beamten einen überraschenden Fund: Untergebracht in einer Hundetransportbox fanden sie einen weiteren Malteser-Welpen. Der Fahrzeughalter bestritt, Besitzer des Welpen zu sein und beschuldigte einen 37-jährigen Hildener, welcher bereits wegen des Verdachts des illegalen Schmuggels von Welpen kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist.
Auf Anordnung des zuständigen Leiters des Veterinäramtes des Kreises Mettmann wurden, nach Prüfung des Sachverhaltes, beide Malteser-Welpen sichergestellt und in einem örtlichen Tierheim in Quarantäne genommen. Die auf die Namen „Balou“ und „Ricky“ getauften Welpen werden nun die notwendigen Impfungen und Pflege erhalten, die ihnen bisher verwehrt blieben.