Untersuchungsbericht zum tödlichen Hunde-Unfall beim Bundesheer abgeschlossen

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Militärhund

Die Untersuchungen des Bundesheeres zum tragischen Vorfall vom 13. November 2019, bei dem ein Militärhundeführer von einem Militärhund getötet wurde, sind abgeschlossen. Die Kommission, bestehend aus einem Leiter, einem Juristen, einem Arzt, einem Militärhundeführer und einem Veterinärmediziner, hatte die Aufgabe, „den maßgeblichen Sachverhalt des tödlichen Vorfalles darzustellen und, soweit erforderlich, Vorschläge zur Vermeidung von ähnlich gelagerten Fällen zu erstellen“. Die Verschuldensfrage oder ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten war kein Gegenstand der Untersuchungen, da dies ausschließlich der Staatsanwaltschaft obliegt.

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Möglicher Hergang des tödlichen Unfalls

Im Bereich des Hundezwingers in der Wr. Neustädter Flugfeld-Kaserne kam es am 11. November ab 16.00 Uhr zu einer „schweren Konfliktsituation“ zwischen einem Hundeführer und einem Hund, bei der der Hundeführer getötet wurde. Die Kommission geht von einem „schweren und außergewöhnlichen Ereignis“ aus. Was dieses Ereignis gewesen sein könnte, lässt sich jedoch aufgrund fehlender Zeugen und der noch ausstehenden gerichtsmedizinischen Analysen nicht näher definieren. Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes kann die Kommission keine Angaben machen.

Vorfälle in der Vergangenheit mit den Hunden

Der Untersuchungsbericht erwähnt zwei Vorfälle in der Vergangenheit, bei dem der mutmaßliche Täterhund im Rahmen der Ausbildung „gezwickt“ hat. Bei derartigen Vorfällen besteht nach den Bundesheer-Vorschriften keine Meldepflicht. Ein Vorfall, der zu Bissverletzungen geführt hätte, konnte von der Untersuchungskommission jedoch nicht erhoben werden. Die Kommission stellte fest, dass während der gesamten Ausbildung, die auch veterinärmedizinisch überwacht wurde, der mutmaßliche Täterhund keine Auffälligkeiten gezeigt hatte. Der jüngere Hund war ohne Genehmigung in der Kaserne. Sein Hundeführer hatte den dafür notwendigen Antrag nicht gestellt. Dies wurde disziplinär geahndet.

Verhalten der Hunde nach dem Vorfall

  • Das Verhalten der Hunde nach dem Vorfall war gegenüber dem Offizier vom Tag, der sie gegen 00 Uhr 55 in der Kaserne angetroffen hat, nicht aggressiv. Sie griffen nicht an.
  • Auch beim Einfangen durch einen alarmierten Hundeführer verhielten sich die Hunde friedlich und kooperativ. Die Tiere hätten die Kaserne nicht verlassen können. Die Kaserne ist eingezäunt und das Kasernentor war am entsprechenden Abend ab 17 Uhr  geschlossen.
  • Die Amtstierärztin bescheinigte den Hunden bei Untersuchungen am 14. und 25. November keinerlei Aggressivität.

Der Zwinger in der Flugfeld-Kaserne

Dieser entspricht der Vorschrift „Das Militärhundewesen“ und dem Tierschutzgesetz. Eine vom Opferanwalt kritisierte Umzäunung des Zwingers sei ebenso wenig vorgeschrieben wie ein eingezäunter Auslauf oder Alarmierungseinrichtungen. In der Kaserne bestehen trotzdem sowohl eine Umzäunung wie auch ein umzäunter Auslauf, obwohl beides weder von den gesetzlichen Vorgaben noch von den militärischen Vorschriften erforderlich wäre.

Konkrete Empfehlungen der Kommission

  1. Eine Regelung für das Einbringen von Hunden, die für die Ausbildung vorgesehen sind.
  2. Einen Alarmplan für Hundeführer außerhalb der Normdienstzeit.
  3. Eine Verbesserung der Arbeitssituation der Hundeführer. (Aufenthaltsmöglichkeit mit Sanitärbereich und Lagerungsmöglichkeit für Ausrüstung im Bereich der Zwingeranlage)
  4. Die Möglichkeit, die Zwingeranlage zu versperren.
  5. Eine Schulung für Bediensteten über das Verhalten gegenüber freilaufenden Hunden in Kasernen, in denen Militärhunde gehalten werden.

Symbolfoto Bundesheer/GREBIEN

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