Hundehaftpflicht: Vorsorge erspart Kummer

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Als liebevoller Hundehalter kennt man natürlich sein Tier und weiß genau wie es reagiert. Zuhause im Garten oder auf den gewohnten Spazierwegen weiß man immer was er machen wird. Man kann absolutes Vertrauen in den Hund setzen, weil man das eigene Tier auch sehr gut erzogen hat.

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Doch immer wieder kommt man in unvorhersehbare Situationen. Vielleicht trifft man beim Spazierengehen einen anderen Hund, der leider nicht so gut erzogen ist. Oder einen aggressiven Radfahrer, der sich über den Hund ärgert. Nicht selten muss man heute leider auch miterleben, dass der eigene Hund von Fremden angegriffen wird, obwohl es eigentlich gar keinen Grund dafür gibt. Doch wenn der Hund sich oder seine Familie verteidigt, fragt keiner mehr nach, sondern es wird schnell über den bösen Hund geurteilt.

Mit der Hundehaftpflicht auf der sicheren Seite

Ganz gleichgültig, ob der Hund wirklich etwas dafür kann oder nicht, wenn es zu einem Schaden kommt, muss man diesen als Hundehalter in vielen Fällen übernehmen. Vor allem beim Spazierengehen mit dem Hund ist man vielfach alleine unterwegs und dann steht das eine Wort gegen das andere. Es fällt schwer zu beweisen, dass es nicht die Schuld des Hundes war, dass es zu einem Zwischenfall gekommen ist. Und je nachdem, ob der Richter ein Hundefreund ist, oder ob dieser vielleicht selbst schlechte Erfahrungen mit Hunden gehabt hat, muss man dann für den entstandenen Schaden aufkommen oder nicht. Schwieriger wird die Situation noch dadurch, dass es nicht zu unrecht jedes Jahr etwa 50.000 Verletzte durch Hundebisse gibt. Viele Hundehalter vernachlässigen ihre Pflicht einfach sehr. Sie wollen zwar ein Haustier, kümmern sich aber mehr als schlecht darum.

Deckung von Gesundheitskosten

Die Hundehaftpflichtversicherung springt zum Beispiel nach einem Hundebiss ein und übernimmt die Kosten für die Versorgung. Darunter fallen nicht nur Arztkosten, sondern auch Krankenhauskosten, wenn die Verletzung ambulant oder auch stationär versorgt werden muss.

Wie der Name sagt, handelt es sich in den meisten Bundesländern um eine Pflichtversicherung, die man sowieso abschließen muss, wenn man einen Hund halten möchte. Jedoch sollte man sich trotzdem näher damit beschäftigen, um auch eine gute Versicherung zu bekommen. Einen Überblick über das Angebot kann man sich zum Beispiel unter www.rechtschutzversicherungen.com/leistungsarten/ verschaffen. In unserem Forum bieten wir ein spezielles Diskussionsthema, in dem es sich um das Thema rund um Versicherungen für den Hund dreht.

1 Kommentar

  1. Wichtig zu wissen: Ein neues Hundegesetz wird Anfang 2016 in Schleswig-Holstein in Kraft treten. Der Landtag beschloss im Juni eine Reform des bisherigen Gefahrhundegesetzes. Demnach ist eine Hundehaftpflicht also zukünftig auch in Schleswig Holstein Pflicht. Gute Tarife und Infos zu Bundesländern mit Pflicht zur Hundehaftpflicht findet man übrigens bequem im Internet.

    *Anmerkung der Redaktion: Link entfernt*

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