Hunde, die per Gesetz als gefährlich oder potentiell gefährlich angesehen werden, sind so genannte Listenhunde. Diese Listen gibt es in vielen europäischen Ländern, somit auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dabei kann aber jedes Bundesland bzw. jeder Kanton selber festlegen, welche Rassen auf dieser Liste erscheinen und welche Konsequenzen dies für die Hundehalter bedeutet.
Konsequenzen für Halter von Listenhunden?
Da hier keine einheitliche Regelung besteht, muss jeder Hundehalter für sein Bundesland/sein Kanton schauen, welche Auflagen für einen Listenhund bestehen.
Meistens ist die jährliche Hundesteuer um ein vielfaches höher, als bei einem Hund, der nicht auf einer Liste steht. Teilweise bestehen Maulkorb- und Leinenzwang. Hiervon kann man in vielen Bundesländern befreit werden, wenn man einen sogenannten Wesenstest mit dem Hund ablegt. Außerdem bestehen auch Auflagen für den Hundehalter. Diese können zum Beispiel eine Volljährigkeit, Vorlage eines Führungszeugnisses oder die Pflicht zum Ablegen einer Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“) bedeuten.
Auch kann komplett ein Verbot für die Haltung einer Rasse bestehen. Des Weiteren bestehen Einfuhrverbote in verschiedene Länder, bis hin zur Tötung des Hundes bei Nichteinhalten dieser Vorschrift.
Ganz wichtig zu beachten: Es kann sich immer wieder ändern, welche Rasse auf diese Listen gesetzt werden.
Entstehung der Rasselisten
Das deutsche statistische Bundesamt führt beispielsweise eine Beißstatistik, aufgrund dessen einige der Listen im Juli 2000 entstanden sind, da in den Jahren davor, die Zahl der Hunde-Angriffe und die Zahl der dadurch getöteten Menschen stark gestiegen sei. Dabei konnte man auch schon davor, individuell gegen einen gefährlichen Hund Maßnahmen ergreifen. Die vor Juli 2000 geltende Hundeverordnung bot bereits eine Grundlage, einen auffällig gewordenen Hund wegzunehmen, oder zum Beispiel einen Maulkorb- und Leinenzwang auszusprechen.
Trotzdem wurden die Rasselisten eingeführt, die am Anfang meist nur Hunde enthielten, die speziell für Sportkämpfe gegen Artgenossen oder andere Tiere gezüchtet und ausgebildet wurden. Dabei wurde wohl davon ausgegangen, dass diese Rassen, aufgrund ihrer Züchtung, generell für Menschen und andere Hunde gefährlich sind.
Sind Listenhunde gefährlicher als ihre hündischen Artgenossen?
Durch verschiedene wissenschaftliche Arbeiten konnte nachgewiesen werden, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass anhand einer Rasse eine erhöhte Gefährlichkeit nachgewiesen werden kann.
Statt dessen fand man heraus, dass erhöhte Aggressivität meist mit mangelnder Sachkunde des Hundehalters, falsches Einschätzen des Hundes durch den Halter und aversiere Ausbildungsmethode zusammen hängt.
Trotzdem wird an diesen Rasselisten festgehalten und so komplette Hunderassen zu gefährlichen Hunden degradiert.
Rasselisten sind unsinnig!
Auch wir von Planet Hund halten diese Rasselisten für unsinnig. Man kann nicht an Hand einer Rasse, die Gefährlichkeit eines Hundes festmachen. Wir Halter sind dafür verantwortlich, wie sich ein Hund letztendlich entwickelt.
Die freischaffende Fotokünstlerin Michelle Ruch hat sich mit ihrem sozialem Fotoprojekt 2013 ganz dem Thema Listenhunde gewidmet. Auch sie sieht die Verantwortung beim Menschen liegen und sagt dazu:
Der Untertitel „Die Bestie in Menschengestalt“ wurde gewählt, da es in erster Linie an Zucht, Aufzucht und Haltung des Menschen liegt, wie sich ein Hund entwickelt. Daher wurden meine Bilder auch alle mit entsprechenden Texten versehen, die die Verantwortung auf den Menschen lenken.
Fotos mit freundlicher Genehmigung von Michelle Ruch