BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

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BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Gismo

Bin schon ganz gespannt wie das Urteil ausfällt. :)

Verhandlungstermin: 20. März 2013

VIII ZR 168/12

AG Gelsenkirchen-Buer - Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11
LG Essen - Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11

Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war - wie bei der Klägerin üblich - als „zusätzliche Vereinbarung“ enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, „keine Hunde und Katzen zu halten.“

Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Die Klägerin behauptet, dass dem Beklagten vor Abschluss des Mietvertrags klar vor Augen geführt worden sei, dass er den Hund nicht in die Wohnung mitnehmen könne. Sie hat den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen.

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die im Mietvertrag enthaltene „zusätzliche Vereinbarung“ als Allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam sei, da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sei. Danach sei eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall vorzunehmen, um die Zulässigkeit der Tierhaltung zu klären. Die Klausel im Mietvertrag diene aber dazu, diese Interessenabwägung zu vermeiden. Denn die Klägerin wolle dadurch verhindern, dass zahlreiche Mieter mit dem Wunsch nach Hunde- oder Katzenhaltung an sie heranträten und sie damit zu dem mit einer Interessenabwägung verbundenen Verwaltungsaufwand nötigten. Nach der folglich anwendbaren gesetzlichen Regelung sei dem Beklagten die Haltung des streitgegenständlichen Hundes zu gestatten. Dabei könne offenbleiben, ob die Klägerin – wie vom Beklagten vorgetragen – mündlich ihre Zustimmung zur Haltung des Mischlingshundes erteilt habe. Denn sie verhalte sich treuwidrig, wenn sie im vorliegenden Fall die Zustimmung verweigere.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.

*§ 307 BGB: Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.




Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pres ... _node.html

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Christian

In kürze

Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung


Mehr darüber später auf Planet Hund :winken:

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Melimaus

Heute wurde vom Bundesgerichtshof entschieden:
In ihren Wohnungen dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht prinzipiell verbieten. Es muss immer auf den jeweiligen Einzelfall geschaut werden.

Was bringt es Tierhaltern? Rein gar nichts. Dann wird es einem mündlich gesagt, oder man bekommt die Wohnung mit Tier erst gar nicht.

Davon aber abgesehen. Wenn der Vermieter keine Tiere in der Wohnung möchte und ich ziehe dann mit Hund einfach ein, dann kann ich nicht verstehen, dass ich als Mieter klage. Diese Dreistigkeit kann ich dann als Tierhalter wiederum auch nicht verstehen.


Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Gismo

Melimaus hat geschrieben:Was bringt es Tierhaltern? Rein gar nichts. Dann wird es einem mündlich gesagt, oder man bekommt die Wohnung mit Tier erst gar nicht.

Da gebe ich Dir Recht.
Ich habe jetzt etwas besseres erwartet für die Mieter mit Hunden. :daumenrunter:

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Sandra

Gismo hat geschrieben:Ich habe jetzt etwas besseres erwartet für die Mieter mit Hunden. :daumenrunter:

Ich auch.

ABER zum Teil kann ich auch Vermieter verstehen. Wir waren uns mal eine Wohnung angucken, wo auch ein Hund vorher gewohnt hat. Ohne Worte...total versaut, die Türrahmen angeknabbert etc. Wenn man schlechte Erfahrungen gemacht hat, sagt man lieber direkt ´nein´.
Wir haben 7 Monate gesucht!

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Christian

Sollte für diese Fälle nicht der Mieter - danach - zur Verantwortung gezogen werden? Kaution einbehalten?

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Melimaus

Christian hat geschrieben:Kaution einbehalten?


Eigentlich schon. Aber wenn so richtig die Bude auf den Kopf gestellt wurde, reicht noch nicht mal die Kaution dafür aus.

Meine Großeltern sind auch Vermieter für zwei Wohnungen. Daher kenne ich auch die andere Seite. Mein Opa liebt unsere Tiere, möchte aber selber keine Tiere in seinen Wohnungen haben. Genau, weil er schon schlechte Erfahrungen gemacht hat. Denn das ist die andere Seite. Tierhalter die alles kaputt machen lassen und wo dann die Vernünftigen drunter leiden müssen.

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Gismo

In solchen Fällen könnte man ja im Mietvertrag eine Klausel einbauen, dass bei Auszug die Schäden vom Mieter zu tragen sind wenn der Hund sich mal richtig ausgelassen hat.

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Melimaus

Muss er eigentlich auch so. Du musst als Mieter ja die Wohnung entweder besenrein (ohne Beschädigung hinterlassen), oder renovieren, falls dies nicht am Anfang passiert ist. Allerdings wenn kein Geld da ist....dann bleibt man als Vermieter auf den Kosten sitzen.

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Gismo

Melimaus hat geschrieben:Muss er eigentlich auch so. Du musst als Mieter ja die Wohnung entweder besenrein (ohne Beschädigung hinterlassen), oder renovieren, falls dies nicht am Anfang passiert ist. Allerdings wenn kein Geld da ist....dann bleibt man als Vermieter auf den Kosten sitzen.

Stimmt, so kenne ich das aus meinen früheren Mietzeiten auch noch.
Kaution musste ich auch immer hinterlegen. das sind ja auch schon immer so um/ über 1000 €.
Stimmt allerdings wenn der Hund die ganze Wohnung zerlegt dann reichen keine Tausend Euro. :mrgreen:

Allerdings kann ich als Mensch alleine aber auch einen beträchtlichen Schaden anrichten, dazu brauche ich keinen Hund.
Siehe Mietnomaden. :roll:

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Sandra

Gismo hat geschrieben:Allerdings kann ich als Mensch alleine aber auch einen beträchtlichen Schaden anrichten, dazu brauche ich keinen Hund.
Siehe Mietnomaden. :roll:

Das stimmt allerdings. Aber viele Leute denken auch einfach bei Hund direkt an "laut, dreckig, stinkt" :roll: Wir sind ein Zwei-Parteien-Haus und hier wohnen eine Hovawart-Hündin und Smilla - klappt alles gut.

Zum Thema Wohnung verlassen: die Klausel bzgl. weiß streichen etc. ist ja auch nicht mehr ganz so rechtens!


Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Melimaus

Genau so habe ich es auch verstanden. Man darf die Klausel nicht mehr in den Mietvertrage mit aufnehmen, kann aber mündlich, wenn der Vermieter Gründe hat (und da finden sich schnell welche), Katzen und Hunde verbieten. Also hat sich letztendlich nur geändert, dass es nicht schon von vornherein im Mietvertragen stehen darf, ansonsten nichts. Was meinst du, wieviele Wohnungen dann auf einmal Allergikawohnungen werden, damit die Wohnungsbaugesellschaften nicht rumdiskutieren müssen

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon elsebaer

Doch, es darf im Mietvertrag stehen. Allerdings nicht in einem generellen wie es oft bei Gesellschaften gehandhabt wird. Wenn du aber einen entsprechenden Vertrag mit einem Mieter machst, darfst du es dort verbieten.
Ich kann verstehen, wenn Vermieter keine Hunde im Haus haben wollen. Wollte ich selbst bei vielen/den meisten Haltern auch nicht. Wenn ich allein überlege, was einem so alles über den Weg läuft und die "mir ist alles egal"-Haltung hat...
Hier muss man auch den Vermieter schützen. Was ich nicht verstehen kann: Wieso darf man Rauchen nicht verbieten? Weder in der Wohnung nach auf einem angrenzenden Balkon. Rauch ist so dermaßen widerlich und setzt sich überall fest. :krank:

Re: BGH Urteil Hundehaltung in Mietwohnungen

Beitragvon Melimaus

elsebaer hat geschrieben:Wenn du aber einen entsprechenden Vertrag mit einem Mieter machst, darfst du es dort verbieten.


Ja so meinte ich es auch, aber nicht schon vorgefertigt.

elsebaer hat geschrieben:Was ich nicht verstehen kann: Wieso darf man Rauchen nicht verbieten?

Mein Opa nimmt nur NR, weil einmal die Wohnung danach komplett neu gestrichen werden musste, weil alles gelb war. Klar können die Mieter lügen, aber bisher hat er dann doch Glück gehabt, dass wirklich alle NR waren.


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