Wien verschärft das strengste Tierhaltegesetz Österreichs und erlässt für Listenhunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die zuständige Stadträtin Ulli Sima hat am 10. Oktober das umfassende Sicherheits-Maßnahmenpaket zur Hundehaltung mit dem Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert.
Mein Ziel ist es, alles zu unternehmen, um die Menschen und vor allem die Kinder in dieser Stadt vor Vorfällen mit Hunden bestmöglich zu schützen und daher haben wir mit der Polizei ein weiteres Paket geschnürt. So werden wir eine generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde vorschreiben.
so Sima. Sie zeigte sich tief betroffen über den Tod eines Kleinkindes in Folge einer Biss-Attacke eines Rottweilers, dessen Besitzerin stark alkoholisiert unterwegs war. Daher wird in der Novelle, wie zur Regelung im Straßenverkehr, eine 0,5 Promille-Grenze für Halter von Listenhunden eingeführt, wenn sie mit dem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sind.
Die Wiener Polizei wird besonders bei Schwerpunktaktionen ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Hundehaltung in Wien legen. Bei zukünftigen Aktionen sollen die Hundehalter über die neuen Regelungen verstärkt informiert werden. Die Wiener Polizei setzt dabei auf den Grundsatz „Aufklärung geht vor Strafe“. Bei uneinsichtigen Hundehaltern wird natürlich rigoros eingeschritten.
Ab wann sind die neuen Sicherheitsbestimmungen für Listenhunde in Wien gültig?
- Die neuen Bestimmungen werden am 25. Oktober im Wiener Landtag beschlossen und noch 2018 in Kraft treten.
- Für gewisse Bereiche – wie die Alkoholgrenze oder die generelle Maulkorbpflicht, für die die Polizei zuständig ist, ist die Zustimmung des Bundes nötig.
Was ist neu im Wiener Tierhaltegesetz?
- Generelle Maulkorbpflicht und Leinenpflicht für Listenhunde: Als Ausnahmen gibt es nur eine Maulkorbpflicht in Hundeauslaufzonen und keine Maulkorb- und Leinenpflicht in umzäunten Hundezonen.
- Bei Verstoß gegen Maulkorbpflicht und in Folge einer Biss-Verletzung eines Menschen folgt die sofortige Abnahme des Hundes.
- Bei Verstoß gegen Maulkorbpflicht folgen 200 Euro Strafe und verpflichtend 6 Stunden Training bei einem Hundetrainer. Beim zweiten Mal muss der behördliche Hundeführschein wiederholt werden, beim dritten Mal erfolgt die Abnahme des Tieres. Der Halter ist in diesem Fall ganz offensichtlich unzuverlässig und nicht in der Lage, seinen Listenhund ordnungsgemäß zu führen (Zeitraum innerhalb 2 Jahre).
- Bei Verletzung der Leinenpflicht folgen 100 Euro Strafe.
- Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden: 0,5 Promille, wenn sie den Hund auf der Straße führen (wie zu den Regelungen in der StVO). Bereits bisher musste der Halter sein Tier so in Griff haben, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Mit der Alkoholgrenze für Hundehalter wird eine Präzisierung festgeschrieben. Mindeststrafe 1000 Euro.
- Verbesserungen im Vollzug für die Behörde: Die Polizei bekommt bessere Möglichkeiten, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Tierhalters rascher festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe verhängt werden, um einschreiten zu können. Mit der Streichung des Passus „rechtsgültige Bestrafung“ vor Verhängung eines Tierhalteverbots, kann die Polizei nun viel rascher agieren und ein Tierhalteverbot verhängen
- Konkretisierung des Begriffes Tierhalteverbot: Wenn dieses verhängt wurde, darf kein Hund im selben Haushalt gehalten werden. Bislang wurde einem Hundehalter mit Tierhaltverbot zwar bereits der „Umgang“ mit einem Hund verboten, nun wird konkretisiert und ein Halten im gleichen Haushalt ausgeschlossen.
- Bei Überlassung eines Listenhundes an Person ohne Hundeführschein (sogenannter Verwahrer): 200 Euro Strafe (war schon bisher verboten). Beim zweiten Mal folgt Abnahme des Hundes.
- Verschärfungen für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein, der in Wien seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben ist: Der Praxisteil bei der Prüfung wird erweitert und der Hundeführerschein befristet. So müssen Listenhundehalter nach 2 Jahre nach Prüfung erneut zu einer Wiederholung der Prüfung antreten. Hundeführscheinprüfer können aber schon davor im Falle Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen.
- Für alle Hunde in Wien gilt: Bei bissigen Hunden wird ein behördlicher Hundeführschein vorgeschrieben. Vor Antritt zur Prüfung ist die Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.
- Zuchtverbot für Listenhunde in Wien mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Mindeststrafe 1000 Euro.
Verpflichtender Hundeführschein in Wien seit 2010
Wien hat Tierhaltegesetz bereits 11 Mal nachgeschärft, so wurde eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend vorgeschrieben. Die Möglichkeit zur Abnahme von Tieren nach Zwischenfällen wurde beschleunigt, die Kosten trägt im Abnahmefall der Halter. Für Tierhändlerinnen wurden strengere Bestimmungen festgelegt. Der Strafrahmen wurde im Gesetz auf bis zu 20.000 Euro erhöht.
Wien hat 2010 den verpflichtenden Hundeführschein für sogenannte Listenhunde eingeführt. Bisher wurden 6.579 Hundeführscheine absolviert.
Die Prüfung besteht aus einem umfassenden Praxistest und einem Theorieteil. Beim Praxistest muss der Halter zeigen, dass er sein Tier im Griff hat, dass er Alltagssituationen meistern kann – wenn etwa ein Kind, ein Jogger oder ein Radfahrer sich nähern etc. Die Führscheinprüfung wird mit der neuen Novelle nochmals erschwert.
Der verpflichtende Hundeführschein gilt für folgende Hunderassen:
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Hundeführschein gilt auch für Mischlinge dieser Rassen.
63 % weniger Hundebisse durch Hundeführschein
3 Jahre nach Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins wurde die Maßnahme von der Veterinärmedizinischen Universität 2013 evaluiert. Das Ergebnis:
- Die Zahl der Bisse durch Listenhunde ist um 63 % zurückgegangen.
- Bei Bissen von Listenhunden an Menschen betrug der Rückgang 70 %.
Wie werden die Hundehaltungs-Vorschriften in Wien kontrolliert?
Stadt Wien und Polizei kontrollieren die gesetzlichen Regelungen sehr streng. Es gibt immer wieder Schwerpunktkontrollen und Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierhaltgesetz, darunter auch das Delikt des fehlenden Hundeführscheins. Im Schnitt gibt es in Wien jährlich 2500 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierhaltegesetz.
2018 wurden bisher 18 Listenhunde abgenommen, weil die Halter gegen das Tierhaltegesetz verstoßen haben, 7 davon wegen fehlendem Hundeführschein. Aufgrund von Bissvorfällen wurden heuer bisher 6 Listenhunde von der Polizei abgenommen, darunter auch jener Rottweiler, der ein Kleinkind tödlich verletzt hat.
Zusammenfassung: Gesetzliche Bestimmungen zur Hundehaltung in Wien
- Listenhunde dürfen nach der neuen Novelle des Tierhaltegesetzes künftig nur mehr mit Maulkorb und Leine im öffentlichen Raum geführt werden. Außnahmen in Hundeauslaufzonen (Maulkorbpflicht) und Hundezonen.
- Nicht-Listenhunde müssen im öffentlichen Raum entweder Leine oder Maulkorb tragen.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln und bei größeren Menschenansammlungen gelten für alle Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht.
- Kontrolliert werden diese Regelungen von der Polizei.
- Bei Schwerpunktaktionen kontrollieren Stadt Wien und Polizei gemeinsam die Spielregeln der Hundehaltung in der Stadt.