TierSchHuV: Geplante Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung

Für Hundehalter und Hundezüchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Hunde sollen nicht mehr über längere Zeit allein gelassen werden dürfen. Es soll verpflichtend sein, einem Hund mindestens zwei Stunden täglich Auslauf zu gewähren.

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TierSchHuV

Aktuell ist in Deutschland eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) geplant. Diese umfassen im wesentlichen folgende Punkte:

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  1. Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen
  2. Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht
  3. Spezielle Regelungen für Herdenschutzhunde
  4. Konkretisierung geltender Anforderungen an die Hundehaltung um unzureichende Haltungsbedingungen zu vermeiden
  5. Änderung der Tierschutztransportverordnung

Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls.

so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zu den neuen Vorgaben an eine tierschutzgerechte Hundehaltung und Hundezucht in Deutschland.

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Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen

  • Dadurch soll der Zuchtanreiz entfallen, Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen.
  • Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Nachfrage nach diesen Hunden steigt. Für die Behörden sei das Ausstellungsverbot leichter zu überwachen, da die Tiere „real sichtbar“ sind.
  • Eine schwierige Prognose im Hinblick auf die Merkmalsausprägung bei Nachkommen entfalle.

Mit der Änderung des TierSchHuV soll künftig verboten sein, dass Hunde, die erblich bedingt Schmerzen erleiden und Schäden unterliegen, ausgestellt werden oder Ausstellungen mit diesen Hunden organisiert werden. Dazu gehört, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. Julia Klöckner zum Ausstellungsverbot in der TierSchHuV:

Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen: Die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen werde ich verbieten. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen.

Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht

  • Künftig darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
  • Es wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt sowohl für die gewerbsmäßige als auch die private Zucht von Hunden.

Spezielle Regelungen für Herdenschutzhunde

Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden vor allem wegen der Wiederansiedelung des Wolfs in Deutschland werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird unter anderem klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.

Geltenden Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert, um unzureichende Haltungsbedingungen zu vermeiden

Die Anbindehaltung (sog. „Kettenhund““, nicht das Anleinen) von Hunden wird durch das TierSchHuV grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die bereits bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert.

Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird. Der Vollzug liegt wie im Föderalismus festgelegt bei den Bundesländern.

Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.

so die Bundesministerin.

Änderung der Tierschutztransportverordnung

Die Transportdauer für Transporte von Nutztieren innerhalb Deutschlands wird auf viereinhalb Stunden begrenzt, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung, in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad Celsius herrscht.

Reaktionen zur Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland

Berufsverband ProHunde kritisiert Erlass neue Verordnungen statt Ausschöpfung bestehender Gesetze

In einer Presseaussendung informierte ProHunde, dass der TierSchHuV Verordnungsentwurf grundsätzlich ein Schritt zur Verbesserung der Tierschutzsituation sei, wenn gleich auch schon in der bestehenden Fassung grundlegende Haltungsbedingungen aufgeführt sind, die man bereits hätte umsetzen können und sollen. Es stelle sich die Frage, wie hilfreich die neuen, vermeintlich präziseren Angaben zur Hundehaltung sind, da nur teilweise durchaus relevante Experten angesprochen wurden, aber professionelle Hundetrainer, Verhaltensberater überhaupt nicht kontaktiert wurden:

Die Gruppe derer, die tagtäglich mit den Auswirkungen falscher Haltung, fehlgeleiteter Züchtung und mangelnder Kenntnis in Bezug auf Hunde zu tun hat, blieb außen vor. Diverse befragte Nutztierzuchtverbände können sich wohl zur artgerechten Haltung der jeweiligen Nutztieren äußern, aber doch nicht fachgerecht zum
Thema Hund Auskunft geben!

 

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Halteverordnung fällt nämlich das Wort „artgerecht“ auf! Allein der Begriff „artgerecht“ würde keiner gerichtlichen Prüfung standhalten. Besser wäre der Begriff „arttypisch“. Doch was will man damit in Bezug auf Hunde aussagen? Selbstverständlich gibt es eine arttypische Kommunikation, die alle Hunde angeht, ein übergreifendes Verständnis, was das Ausdrucksverhalten, das Lernverhalten usw. von Hunden betrifft. Dennoch reden wir hier doch meist von Haltebedingungen im Alltag.

Es werden sehr pauschale Empfehlungen getroffen, wie „1 Stunde Auslauf“ und „mehrmals täglich Umgang“. Diese haben aber so gar nichts mit der Realität der sehr unterschiedlichen Rassen und deren unterschiedlichen Bedürfnisse und Ansprüchen im Alltag zu tun. Insofern kann die Konsequenz solcher Festlegungen nur zu Verwirrung bei Hundebesitzern sorgen, die sich an der Empfehlung orientieren möchten und ihrem Tier gerecht werden wollen.

ProHunde fordert von der Regierung in Bezug auf Haltungsfragen echte Hundeexperten, wie fachkundige Tierärzte und vor allem gewerbsmäßig professionelle Hundeexperten (TrainerInnen, VerhaltensberaterInnen, Coaches) zu fragen, die individuell beraten und unterstützen können, die sich dezidiert mit Hundehaltung auskennen und die Problemen, durch falsche, nicht art- oder typgerechte Haltungsbedingungen, vorbeugen können bzw. diese, wenn vorhanden, behandeln können. Gefragt sei umfassende Expertise, Handeln, Aufklärung, informieren und Schulen:

Ursachen sind weniger, die „nicht artgerechte Haltung“, sondern im Durchschnitt immer noch mehr die mangelnde Kenntnis der hundetypischen Kommunikation, der emotionalen Befindlichkeiten und Notwendigkeiten der Hunde. Dies betrifft sowohl die Beschäftigungen mit dem Hund – deren Über- und Unterforderungen – als auch die falschen Erwartungshaltungen des Menschen im Zusammenleben mit dem Hund sowie die oft schwierige Eingliederung des Hundes in den menschlichen, oft überladenen, Alltag.

 

Selbstverständlich gehört die tierschutzwidrige Zwingerhaltung bzw. Wohnungshaltung ganz klar zu den sehr wichtigen Punkten und gehört überprüft! Jedoch sind in der bestehenden Fassung genau diese bereits erwähnt und können somit auch bereits eingefordert werden. Wie von Frau Klöckner ebenfalls zutreffend dargelegt, ist die s.g. Qualzucht schon seit vielen Jahren verboten. Warum werden aber bei der jetzigen Änderung, die sich ergebenden Konsequenzen ausschließlich auf Verhaltensprobleme bezogen? Was ist mit den viel weiter verbreiteten „rein“ gesundheitlichen Problemen, die zu einer eklatanten Verschlechterung der Lebensqualität des jeweiligen Individuums führen? Warum wird dagegen nicht deutlich mehr unternommen? In einem weiteren Punkt werden genaueste Vorgaben für die Haltung von aktiv arbeiten Herdenschutzhunden gemacht, deren Gesunderhaltung bisher aber bereits schon im Interesse der jeweiligen Hundehalter war. Von absolut tierschutzwidriger privater Haltung dieser Herdenschutzhunde, in ungeeigneten Wohnverhältnissen, ist aber keineswegs die Rede.

 

Es wäre viel sinnvoller, erst einmal die bestehenden Gesetze auszuschöpfen, statt neue Verordnungen zu erlassen und Problemprävention durch Aufklärung und Verweise auf entsprechende Experten und Berater zu betreiben! Durch Verordnungen kann Leid vermieden werden, Kompetenzen werden dadurch aber nicht aufgebaut! In diesem Sinne wünschen wir uns für alle Haus- und Nutztiere entsprechend arttypsche und wesensgerechte Haltungsbedingungen und Kenntnisse deren Halter.

PIRATEN Niedersachsen kritisieren Vereinsamung per geplanter Gassi-Verordnung 

Damit wird dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet. Denn wer als Single berufstätig ist und einen Hund hält, der während der Arbeit allein bleibt, ist erpressbar, wenn es den bösen Nachbarn nicht gefällt. Bei älteren Menschen, die mit ihrem Hund alt geworden sind, kann diese Regelung dazu führen, dass sie ihren Hund abgeben müssen, weil sie selber gar nicht mehr in der Lage sind, zweimal täglich eine Stunde pro Tag unterwegs zu sein. Das führt zu sozialer Vereinsamung und ist eine Stresssituation für das Tier. Da kann Frau Klöckner noch so oft sagen, es ginge nur um die Zwingerhaltung, der Verordnungstext differenziert da bislang nicht. Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht, Frau Klöckner.

so Thomas Ganskow, Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl. Es sei richtig und wichtig, industrieller Hundeproduktion und -haltung engere Schranken als bislang aufzuzeigen. Die dazu enthaltenen Punkte sind nicht zu kritisieren, wobei der Weg dorthin fragwürdig sei. Wirksame staatlicher Kontrolle bei den Züchtern sei gefragt, und nicht bei den Haltern einzelner Tiere. Dass Hunde mit kupierten Ohren oder Schwänzen von Ausstellungen verbannt werden sollen, ist laut Ganskow sehr zu begrüßen. Offensichtlich müsse man die Veterinäramter stärken, um besser bei Verstößen gegen den Tierschutz vorgehen zu können. Hier wäre ein Ansatz für mehr Tierschutz richtig und wichtig. Jens Golland, Kandidat für den Bundestag der PIRATEN Niedersachsen mit dem Fachgebiet Landwirtschaft und Tierschutz, meint dazu:

Wie realitätsfern diese wieder einmal alle Hunde und ihre Halter über einen Kamm scherende Regelung ohnehin wäre, zeigt sich schon daran, dass gar nicht alle Hunde diese Bedürfnisse haben. Für einen Dackel, der Hüftprobleme hat, ist es zudem eine Tortur, länger, als für sein Geschäft, unterwegs zu sein. Gleiches gilt für ältere Tiere, die gar keinen Bedarf nach großen Runden mehr haben. Das muss man dem Hund auch gar nicht ansehen. Insofern dürfte die angedachte Beschränkung auf gesunde Tiere ein ständiges Nachweisproblem werden.

VIER PFOTEN: Viele Tierschutzprobleme werden nicht berücksichtigt

Große Tierschutzprobleme wie der anonyme Online-Tierhandel oder der Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör wie Stachelhalsbänder werden in dem Verordnungsentwurf nicht aufgegriffen. Außerdem hätten eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie der verpflichtende Sachkundenachweis von Haltern und Züchtern endlich integriert werden müssen. Die erwähnte Gassi-Pflicht soll vor allem den Hunden zugutekommen, die dauerhaft im Zwinger gehalten werden. Für diese Tiere ist die Verordnung durchaus eine Verbesserung. Allerdings ist eine Stunde Auslauf pro Tag kaum ausreichend.

Links

www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

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