Tierschutzgesetz in Österreich: Strengere Regeln für Hundehalter

Neues Tierschutzgesetz in Österreich bringt strengere Regeln für Hundehalter ab April 2024. Hunde müssen künftig im Rahmen einer Zulassungsprüfung eine Wesensprüfung absolvieren, ein veterinärmedizinisches Attest vorweisen und ausgereift sein (12 Lebensmonate). Hundehalter müssen eine Prüfung ablegen – sowohl generell als auch das Team Hund-Mensch – sowie ein Leumundszeugnis vorweisen. Trainings dürfen nur mehr auf Trainingsgeländen stattfinden. Nur lizenzierte Trainer und Helfer dürfen Trainings durchführen.

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Tierschutzgesetz Schutzhunde

Die Bundesregierung in Österreich hat ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt, das umfangreiche Maßnahmen für den Schutz von Haustieren, insbesondere Hunden, beinhaltet. Eine Rasseliste ist nicht enthalten – es gibt also kein Verbot für bestimmte Hunderassen.

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Im Oktober letzten Jahres wurde Österreich vom tragischen Tod einer Joggerin in Oberösterreich erschüttert, die nach einer Hundeattacke ihren Verletzungen erlag. Fotos, die auf Social Media veröffentlicht wurden, legen laut Vier Pfoten nahe, dass der beteiligte Hund an einem Beiß- und Angriffstraining teilgenommen hat, wie es im Rahmen des Gebrauchshundesports angeboten wird.

Neues Tierschutzgesetz in Österreich – die Details:

  1. Qualzuchtverbot intensiviert: Eine Expertenkommission wird beauftragt, Merkmale von Qualzucht bei Tieren zu präzisieren. Züchter unterliegen strikteren Kontrollen, während das Ausstellen und Werben für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen weiterhin klar untersagt ist.
  2. Regulierung des Beiß- und Angriffstrainings: Aufgrund Hundeangriffen in den letzten Monaten werden strenge Vorschriften für das Beiß- und Angriffstraining implementiert. Schutzhunde, Halter und Trainer müssen obligatorische Prüfungen bestehen. Die Ausbildung von Diensthunden bleibt von diesen Vorschriften ausgenommen.
  3. Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und exotischen Tieren: Ein Nachweis über die Fachkenntnisse wird für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren eingeführt. Dies beinhaltet spezifische Anforderungen für Amphibien, Reptilien, Papageien sowie Hunde. Die Verwendung von Kamelen und Büffeln im Zirkus wird untersagt.
  4. Neue Vorschriften für die Schutzhundeausbildung: Klare, österreichweite Richtlinien werden für die Schutzhundeausbildung festgelegt. Eine vorgeschriebene Wesensprüfung, ein veterinärmedizinisches Attest und ein Mindestalter von 12 Monaten für Schutzhunde werden eingeführt. Halter müssen sich einer Prüfung unterziehen, und auch Trainer benötigen eine angemessene Ausbildung und Zertifizierung.
  5. Gebrauchshundesport-Verordnung: Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Regelung des Gebrauchshundesports beschlossen, wobei Vorschläge des Österreichischen Kynologenverbands berücksichtigt wurden. Die Schutzhundeausbildung wird verboten, es gibt jedoch Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen: Diensthundebereich des Bundes, lizenzierte Hundetrainer, -führer und Hunde. Eine zusätzliche Wesensüberprüfung der Hunde vor dem Gebrauchshundesport wird eingeführt.

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) begrüßt die Regelungen für den Gebrauchshundesport und betont die Wichtigkeit des Dialogs. Der ÖKV sieht die Verordnung als Möglichkeit, die Qualität der Ausbildung zu erhöhen und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Um die Qualität der Ausbildung und die Sicherheit weiter zu erhöhen, hat der ÖKV im Herbst 2023 Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, die nun in die Verordnung aufgenommen wurden. Zudem wird eine zusätzliche, nationale Zulassungsprüfung für Hundeführer und Hund eingeführt, bevor sie den Gebrauchshundesport ausüben. Die Prüfung belegt Sozialverträglichkeit, Alltagstauglichkeit, Kontrollierbarkeit, Sicherheit und eine artgerechte Ausbildung im Jagd- und Beuteverhalten.

so ÖKV-Vorstand Philipp Ita.

Mehr zum Thema: Gebrauchshundesport stand vor einem Totalverbot in Österreich

Vermeidung von Qualzucht soll neuen Standard in Österreich bringen

Zahlreiche Tiere leiden unter Atemwegserkrankungen, Gelenkschmerzen oder brauchen teure Operationen um einigermaßen schmerzfrei leben zu können. Der Grund: Qualzucht. Das bedeutet, dass die Tiere bestimmte Körperformen oder Erscheinungsbilder angezüchtet bekommen, die dann Krankheiten, Schmerzen und Leiden zur Folge haben.

Eigentlich ist das schon lange verboten. Bisher gab es aber Schlupflöcher und keine klaren Vorgaben für die Behörden. Nun setzen wir einen neuen Standard in Österreich, der vorbildhaft für ganz Europa ist und stellen die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere auch in der Zucht in den Vordergrund.

so Faika El-Nagashi, Tierschutzsprecherin der Grünen, zum Heimtierpaket (Novelle des Tierschutzgesetzes), das kommende Woche in Begutachtung geht. In Zukunft wird eine wissenschaftliche Kommission zur Vermeidung von Qualzucht eingerichtet. Diese wird Qualzuchtmerkmale definieren und Vorgaben zur Zucht machen.

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