Umweltausschuss des Europaparlaments ruft EU-Kommission zum Handeln gegen illegalen Welpenhandel auf

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Kampf gegen illegalen Welpenhandel in der EU

Jedes Jahr werden viele Haustiere in der EU illegal gehandelt, indem die EU-Rechtsvorschriften zur Verbringung von Haustieren (Verordnung (EU) Nr. 576/2013) missbraucht werden, die für die nichtkommerzielle Verbringung von Haustieren bestimmt sind. Abgesehen von den negativen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, das Wohlergehen der Tiere und den Verbraucherschutz ist der illegale Welpenhandel auch zu einer Einnahmequelle für die organisierte internationale Kriminalität geworden. Neben Tierschutzaspekten beeinträchtigt dies auch das „reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts durch Steuerverluste und durch die Schaffung eines unlauteren Wettbewerbs, insbesondere durch die Zunahme der Online-Verkäufe“.

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Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europaparlaments hat die EU-Kommission zum Handeln gegen den illegalen Welpenhandel aufgerufen. In einer am Dienstag beschlossenen Resolution fordern fast alle Ausschussmitglieder von der EU-Kommission, zum Wohl des Tierschutzes, des Verbraucherschutzes und der öffentlichen Gesundheit mehrere Maßnahmen zu beschließen.

Geforderte Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Haustieren zum Schutz des Tierschutzes, der Verbraucher und der öffentlichen Gesundheit:

  • Ein EU-Aktionsplan, in dem die Zuständigkeiten für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Haustieren klar festgelegt sind.
  • Ein Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines verbindlichen EU-weiten Systems zur Identifizierung und Registrierung von Katzen und Hunden.
  • Eine EU-Definition von kommerziellen Großzuchtanlagen, die als „Welpenmühlen“ bekannt sind
  • Verbesserte Strafverfolgung und strengere Sanktionen für die Beteiligten (Tierärzte, nationale öffentliche Dienste, Wirtschaftsbeteiligte),
  • Bessere Zusammenarbeit, Kommunikation und Ausbildung der Zoll- und Veterinärbehörden,
  • Menschen ermutigen, Haustiere zu adoptieren, anstatt sie zu kaufen.

Konkret: Verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in Europa vorgeschlagen

Laut TASSO-Leiter Philip McCreight ist diese Entscheidung ein wichtiges und Hoffnung machendes Signal für den Kampf gegen den illegalen Welpenhandel und begrüßt den Appell zur geplanten Rechtspflicht zur Kennzeichnung und Registrierung. Dieser Schritt hätte große Auswirkungen auf den Handel mit Welpen und würde zudem zahlreiche weitere Vorteile mit sich bringen.

Deutschland ist bislang eines der wenigen Länder in der EU, in dem es diese Pflicht nicht gibt. Stattdessen existieren in allen 16 deutschen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Ebenso gibt es auf der EU-Ebene die unterschiedlichsten Arten von Registern, kurzum es gibt auf allen Politikebenen konkreten Handlungsbedarf im Heimtierbereich.  

Sollte der EU-Vorstoß im Plenum Gehör finden und danach von der EU-Kommission umgesetzt werden, wäre auch das Schlusslicht Deutschland endlich verpflichtet zu handeln. Wie eine solche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht praktisch umgesetzt werden könnte, haben wir gemeinsam mit weiteren Experten im Netzwerk K&R bereits erarbeitet

so Philip McCreight. Das Netzwerk K&R ist ein interdisziplinärer Arbeitskreis von allen Tierschutzbeauftragten Deutschlands sowie weiteren Experten unter der Leitung des Landestierschutzbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik. Ziel ist die Einführung einer flächendeckenden rechtspflichtigen Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist ein tragfähiger Lösungsvorschlag entwickelt worden, die eine kostenintensive und aufwändige Schaffung eines neuen staatlichen Registers überflüssig macht. Dieser Vorschlag beinhaltet einen Registerverbund, mit einem Heimtier-Abfrage-Service (kurz HABS). Mithilfe dieses Konstruktes könnten sämtliche Register und ihre unterschiedlichen Funktionen gebündelt werden. Für den Fall, dass eine europaweit verpflichtende Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht beschlossen werden sollte, ist der Registerverbund laut Philip McCreight die Lösung für eine kostengünstige und einfach herzustellende Harmonisierung.

Die Entschließung wird mit 66 Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Anschließend wird darüber das EU-Plenum voraussichtlich in seiner Februarsitzung entscheiden.

Link

www.europarl.europa.eu

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