CACIB PREMSTÄTTEN 2025

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    CACIB PREMSTÄTTEN 2025

    Wann

    29.03.2025 - 30.03.2025    
    09:00 - 16:00

    Wo

    Freizeitzentrum Schwarzl See
    Thalerhofstraße 85, Premstätten, 8141

    Veranstaltungstyp

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    Das Ausstellungsjahr 2025 in Österreich beginnt mit der Doppel-CACIB im Schwarzl Freizeitzentrum in Premstätten bei Graz. Es werden alle Rassen an beiden Tagen gerichtet.

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    • 29.3.2025
    • 30.3.2025

    Tageseinteilung:
    ab 07:30 Uhr – Einlass der Hunde
    ab 10:00 Uhr – Beginn des Richtens
    ab 14:00 Uhr – Programm im Ehrenring mit Pokalvergabe

    • Es können nur Hunde ausgestellt werden, die die behördlichen Auflagen erfüllen.
    • Rasieren und Kürzen der Vibrissen sind seit dem 1. September 2022 verboten.
    • Hunde mit Qualzuchtmerkmalen gemäß § 5 Abs 2 TSchG dürfen nicht ausgestellt werden.
      • Dazu gehören Atemnot, Bewegungsanormalien, Lahmheiten, Entzündungen der Haut, Haarlosigkeit, Entzündungen der Lidbindehaut und/oder Hornhaut, Blindheit, Exophthalmus, Taubheit, Neurologische Symptome, Fehlbildungen des Gebisses, Missbildungen der Schädeldecke sowie Körperformen, bei denen natürliche Geburten nicht möglich sind.
    • Leinenpflicht während der Veranstaltung; ausschließlich Leinen verwenden, die den Tieren keine Schmerzen oder Leiden zuführen; Zughalsbänder ohne Stopp sind verboten.
    • Die Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt sein; bei kurzfristiger Unterbringung muss das Tier sich gestreckt hinlegen, umdrehen und stehen können.
    • Den Hunden muss ausreichend Wasser und erforderlichenfalls auch Futter zur Verfügung stehen.
    • Es dürfen nur offensichtlich gesunde, gut genährte, unverletzte und in ihrem Verhalten nicht gestörte Hunde ausgestellt werden.
    • Hochträchtige Hündinnen dürfen nicht teilnehmen, wenn sie voraussichtlich während oder kurz nach der Veranstaltung gebären werden oder innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung geboren haben.
    • Hunde, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden (z.B. kupiert), dürfen nicht ausgestellt werden.
    • Die Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung haben; Impfpässe werden beim Eingang kontrolliert.
    • Teilnehmer müssen schriftlich bestätigen, dass die eingebrachten Hunde nicht wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gesperrt sind.
    • Untersuchungsergebnisse der ausgestellten Hunde müssen vorab per E-Mail gesendet und auf der Ausstellung mitgebracht werden, insbesondere bei Jungtieren die Untersuchungsergebnisse der Elterntiere.
    • Tierärztliche Kontrollen auf Qualzuchtmerkmale werden bei den Eingängen, während der gesamten Veranstaltung und gezielt im Vorbereitungsring zum Ehrenring durchgeführt.

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